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E-Rechnungen

E‑Rechnungspflicht 2025–2028: Was Grün­de­rin­nen und Grün­der jetzt wirk­lich umset­zen soll­ten

Die Regeln für Rech­nun­gen ändern sich deut­lich. Seit 2025 gilt in Deutsch­land im B2B Bereich die E‑Rechnung als neuer Stan­dard, beglei­tet von Über­gangs­fris­ten. Für junge UGs und GmbHs ist das eine Chance, Pro­zesse von Beginn an schlank und digi­tal auf­zu­bauen. Hier erfährst du, was ab wann gilt, wel­che For­mate erlaubt sind und wie du dich in weni­gen Schrit­ten rechts­si­cher auf­stellst.

Was ist eine E‑Rechnung

Eine E‑Rechnung zählt nur dann als E‑Rechnung, wenn sie in einem struk­tu­rier­ten, maschi­nen­les­ba­ren For­mat erstellt, über­mit­telt und emp­fan­gen wird. Klas­si­sche PDFs ohne Daten­satz genü­gen nicht. In Deutsch­land haben sich EN-16931 kon­forme For­mate wie XRech­nung und ZUGFeRD eta­bliert.

Die wich­tigs­ten Fris­ten im Über­blick

  • Ab 1. Januar 2025: Unter­neh­men müs­sen E‑Rechnungen emp­fan­gen kön­nen. Für B2B Umsätze ist die E‑Rechnung grund­sätz­lich vor­ge­se­hen, mit Über­gangs­re­geln für die Aus­stel­lung. Pri­vate End­ver­brau­cher sind nicht betrof­fen.
  • Ab 1. Januar 2027: Unter­neh­men mit Vor­jah­res­um­satz über 800.000 Euro müs­sen E‑Rechnungen aus­stel­len. Klei­nere Unter­neh­men dür­fen bis Jah­res­ende 2027 noch andere Rech­nun­gen ver­wen­den.
  • Ab 1. Januar 2028: Pflicht zur E‑Rechnung für alle Unter­neh­men im B2B Inland, mit Aus­nah­men z. B. für Klein­be­trags­rech­nun­gen.
  • Klein­un­ter­neh­mer sind von der Aus­stel­lungs­pflicht aus­ge­nom­men, müs­sen aber E‑Rechnungen emp­fan­gen und ver­ar­bei­ten kön­nen.

Kurz gesagt: Emp­fan­gen kön­nen ab 2025 alle. Sen­den müs­sen je nach Umsatz­staf­fel bis spä­tes­tens 2028 alle, die nicht Klein­un­ter­neh­mer sind. Die Details sind im BMF-FAQ und den Fach­schrei­ben hin­ter­legt.

Was das für deine neue UG oder GmbH bedeu­tet

  1. Emp­fang sicher­stel­len
  • Eine Rech­nungs­adresse für E‑Rechnungen defi­nie­ren, z. B. über Pep­pol oder die Lösung dei­nes Buch­hal­tungs­tools.
  • Ein­ge­hende E‑Rechnungen auto­ma­ti­siert in die Buch­hal­tung über­neh­men und prü­fen.
  1. Aus­stel­lung pla­nen
  • Tool wäh­len, das EN-16931 beherrscht und XRech­nung bzw. ZUGFeRD erzeu­gen kann.
  • Rech­nungs­num­mern­kreis, Pflicht­an­ga­ben, Steu­er­lo­gik und GoBD-Ablage sau­ber kon­fi­gu­rie­ren.
  1. Pro­zesse klä­ren
  • Wer stellt aus, wer prüft, wer gibt frei.
  • Prüf­pfad doku­men­tie­ren, damit der Vor­steu­er­ab­zug nicht gefähr­det ist. Neuere BMF-Hin­weise beto­nen die Bedeu­tung tech­ni­scher und inhalt­li­cher Prü­fun­gen.
  1. Über­gang nut­zen
  • Wenn du 2027 unter 800.000 Euro Umsatz liegst, kannst du die Über­gangs­zeit nut­zen, soll­test aber jetzt auf E‑Rechnung umstel­len. Das spart spä­ter Stress und Kos­ten.

Häu­fige Fra­gen aus der Pra­xis

Brau­che ich zwin­gend eine bestimmte Soft­ware
Nein, aber sie muss struk­tu­riere E‑Rechnungen erstel­len und emp­fan­gen kön­nen und die Stan­dards erfül­len.

Zählt ein PDF als E‑Rechnung
Nur wenn zusätz­lich ein struk­tu­rier­ter Daten­satz im EN-16931 For­mat über­mit­telt wird, zum Bei­spiel ZUGFeRD Hybrid. Ein rei­nes PDF reicht nicht.

Was ist mit Aus­lands­ge­schäf­ten
Die Pflicht bezieht sich auf inlän­di­sche B2B Umsätze. Für grenz­über­schrei­tende Fälle gel­ten je nach Land eigene Regeln, die sich im Zuge der EU-Initia­tive ViDA wei­ter­ent­wi­ckeln kön­nen.

Mini­mal-Setup für Grün­de­rin­nen und Grün­der

  • Buch­hal­tungs­lö­sung mit E‑Rechnung out of the box aus­wäh­len.
  • Pep­pol-Anbin­dung oder Gate­way akti­vie­ren, Emp­fang tes­ten.
  • Stan­dard­texte, Arti­kel­stamm­da­ten, USt-Logik und Bank­da­ten sau­ber hin­ter­le­gen.
  • Prüf­pro­zess defi­nie­ren: Ein­gangs­rech­nung fach­lich prü­fen, tech­nisch vali­die­ren, frei­ge­ben, ver­bu­chen, revi­si­ons­si­cher able­gen.

Wie start­be­reit dir den Start erleich­tert

Wir sor­gen dafür, dass du nicht im Regel­werk ste­cken bleibst, son­dern von Tag eins rech­nungs- und pro­zess­fä­hig bist.

  • UG oder GmbH schnell über­neh­men oder grün­den, auf Wunsch mit bereits erteil­ter Steu­er­num­mer für einen zügi­gen Start in die Fak­tu­rie­rung.
  • Struk­tu­rierte Onboar­ding-Check­lis­ten für E‑Rechnung emp­fan­gen und sen­den.
  • Per­sön­li­che Beglei­tung und klare Abläufe. Keine Steu­er­be­ra­tung, aber ein Setup, das mit dei­ner Kanz­lei naht­los funk­tio­niert.

Du möch­test deine Grün­dung auf E‑Rechnung aus­rich­ten
Schreib uns oder buche ein kur­zes Erst­ge­spräch: https://start-bereit.com/kontakt

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