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E-Rechnungen

E‑Rechnungspflicht 2025–2028: Was Grün­der­innen und Gründer jetzt wirk­lich umset­zen soll­ten

Die Regeln für Rech­nun­gen ändern sich deut­lich. Seit 2025 gilt in Deutsch­land im B2B Bereich die E‑Rechnung als neuer Stand­ard, beg­leitet von Über­gangs­fristen. Für junge UGs und GmbHs ist das eine Chance, Prozesse von Beginn an sch­lank und digital aufzubauen. Hier erfährst du, was ab wann gilt, welche Form­ate erlaubt sind und wie du dich in weni­gen Sch­rit­ten rechts­sicher auf­s­tellst.

Was ist eine E‑Rechnung

Eine E‑Rechnung zählt nur dann als E‑Rechnung, wenn sie in einem struk­tur­ier­ten, maschinen­les­baren Format erstellt, über­mit­telt und empfan­gen wird. Klassis­che PDFs ohne Datensatz genü­gen nicht. In Deutsch­land haben sich EN-16931 kon­forme Form­ate wie XRech­nung und ZUG­FeRD etabliert.

Die wichtig­sten Fristen im Überblick

  • Ab 1. Januar 2025: Unterneh­men müssen E‑Rechnungen empfan­gen können. Für B2B Umsätze ist die E‑Rechnung grundsätz­lich vorgese­hen, mit Über­gang­s­reg­eln für die Aus­s­tel­lung. Private End­verbraucher sind nicht bet­ro­f­fen.
  • Ab 1. Januar 2027: Unterneh­men mit Vor­jahresum­satz über 800.000 Euro müssen E‑Rechnungen aus­s­tel­len. Kleinere Unterneh­men dür­fen bis Jahresende 2027 noch andere Rech­nun­gen ver­wenden.
  • Ab 1. Januar 2028: Pflicht zur E‑Rechnung für alle Unterneh­men im B2B Inland, mit Aus­nah­men z. B. für Klein­be­tra­g­s­rech­nun­gen.
  • Klein­un­ternehmer sind von der Aus­s­tel­lung­sp­f­licht aus­gen­om­men, müssen aber E‑Rechnungen empfan­gen und ver­arbeiten können.

Kurz gesagt: Empfan­gen können ab 2025 alle. Senden müssen je nach Umsatz­staffel bis spä­testens 2028 alle, die nicht Klein­un­ternehmer sind. Die Details sind im BMF-FAQ und den Fach­s­chreiben hin­ter­legt.

Was das für deine neue UG oder GmbH bedeutet

  1. Empfang sich­er­stel­len
  • Eine Rech­nung­sad­resse für E‑Rechnungen definieren, z. B. über Pep­pol oder die Lösung deines Buch­hal­tung­stools.
  • Einge­hende E‑Rechnungen auto­mat­is­iert in die Buch­hal­tung überneh­men und prüfen.
  1. Aus­s­tel­lung planen
  • Tool wäh­len, das EN-16931 beherrscht und XRech­nung bzw. ZUG­FeRD erzeu­gen kann.
  • Rech­nung­s­num­mernkreis, Pflichtangaben, Steuer­lo­gik und GoBD-Ablage sauber kon­fig­ur­i­eren.
  1. Prozesse klären
  • Wer stellt aus, wer prüft, wer gibt frei.
  • Prüfp­fad dok­u­mentieren, damit der Vor­steuer­abzug nicht gefähr­det ist. Neuere BMF-Hin­weise betonen die Bedeu­tung tech­nis­cher und inhalt­licher Prü­fun­gen.
  1. Über­gang nutzen
  • Wenn du 2027 unter 800.000 Euro Umsatz liegst, kannst du die Über­gang­szeit nutzen, soll­test aber jetzt auf E‑Rechnung ums­tel­len. Das spart später Stress und Kos­ten.

Häufige Fra­gen aus der Praxis

Brauche ich zwin­gend eine bestim­mte Soft­ware
Nein, aber sie muss struk­tur­i­ere E‑Rechnungen erstel­len und empfan­gen können und die Stand­ards erfül­len.

Zählt ein PDF als E‑Rechnung
Nur wenn zusätz­lich ein struk­tur­ierter Datensatz im EN-16931 Format über­mit­telt wird, zum Beis­piel ZUG­FeRD Hybrid. Ein reines PDF reicht nicht.

Was ist mit Aus­landsgeschäften
Die Pflicht bez­ieht sich auf inländis­che B2B Umsätze. Für gren­züber­s­chreit­ende Fälle gel­ten je nach Land eigene Regeln, die sich im Zuge der EU-Ini­ti­at­ive ViDA weit­er­entwick­eln können.

Min­imal-Setup für Grün­der­innen und Gründer

  • Buch­hal­tungslösung mit E‑Rechnung out of the box aus­wäh­len.
  • Pep­pol-Anbindung oder Gate­way akt­ivieren, Empfang testen.
  • Stand­ard­texte, Artikel­stam­m­d­aten, USt-Logik und Bank­daten sauber hin­ter­le­gen.
  • Prüf­prozess definieren: Eingang­s­rech­nung fach­lich prüfen, tech­nisch val­idieren, freigeben, ver­buchen, revi­sionssicher able­gen.

Wie start­bereit dir den Start erleichtert

Wir sor­gen dafür, dass du nicht im Regel­werk stecken bleibst, son­dern von Tag eins rech­nungs- und prozess­fähig bist.

  • UG oder GmbH schnell überneh­men oder gründen, auf Wun­sch mit bereits erteil­ter Steuernum­mer für einen zügigen Start in die Fak­tur­i­er­ung.
  • Struk­tur­ierte Onboard­ing-Check­listen für E‑Rechnung empfan­gen und senden.
  • Per­sön­liche Beg­lei­tung und klare Abläufe. Keine Steuer­ber­a­tung, aber ein Setup, das mit deiner Kan­zlei nahtlos funk­tioniert.

Du möcht­est deine Gründung auf E‑Rechnung aus­richten
Schreib uns oder buche ein kur­zes Erst­ge­spräch: https://start-bereit.com/kontakt

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