Ein Gewerbe muss aus mehreren rechtlichen und organisatorischen Gründen angemeldet werden:
Rechtliche Grundlage: In Deutschland ist die Gewerbeanmeldung gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist laut Gewerbeordnung (GewO) dazu verpflichtet, diese bei den zuständigen Behörden anzumelden. Das dient dazu, wirtschaftliche Aktivitäten zu überwachen und sicherzustellen, dass diese im Rahmen der geltenden Gesetze stattfinden.
Steuerliche Erfassung: Durch die Gewerbeanmeldung werden auch das Finanzamt und andere Behörden informiert. Das Finanzamt benötigt diese Information, um den Gewerbetreibenden steuerlich zu erfassen und entsprechende Steuern (z. B. Gewerbesteuer) zu erheben. Ohne Anmeldung könnte die steuerliche Erfassung und Versteuerung der Einkünfte nicht korrekt erfolgen.
Soziale Absicherung: Gewerbetreibende können durch die Gewerbeanmeldung auch in soziale Sicherungssysteme einbezogen werden, wie z. B. die Renten- oder Krankenversicherung, wenn diese für den jeweiligen Unternehmer verpflichtend ist.
Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten: In einigen Branchen, wie z. B. dem Handel mit Immobilien oder dem Bewachungsgewerbe, ist die Anmeldung Voraussetzung, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Bestimmte Tätigkeiten dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden, die an die Anmeldung gekoppelt ist.
Transparenz und Verbraucherschutz: Die Gewerbeanmeldung schafft Transparenz über die Geschäftstätigkeit und schützt Verbraucher. Es sorgt dafür, dass Betriebe offiziell registriert und damit leichter überprüfbar sind.
Wer muss sich gewerblich anmelden und was wird benötigt
Wer beabsichtigt, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen oder in einem Unternehmen Geschäftstätigkeit aufzunehmen, muss zu Beginn seiner Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden. Dies gilt beispielsweise für:
Einzelhändler
Dienstleister
Betreiber von Onlineshops
Gastronomen
Handwerker
Bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder UG) nimmt der Geschäftsführer die Gewerbeanmeldung vor.
Eine Ausnahme bilden Freiberufler: Wenn die geplante Tätigkeit zu den freien Berufen zählt, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ob deine Tätigkeit als freier Beruf eingestuft wird, kannst du in der Liste der Katalogberufe in § 18 EStG nachlesen. Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt anmelden, um ihre Selbstständigkeit zu starten.
Auch Holdings, also Gesellschaften mit dem Unternehmenszweck: "Verwaltung des eigenen Vermögens" sind von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung ausgenommen.
Dokumente für die Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung kann in Berlin online durchgeführt werden und in anderen Bundesländern beim zuständigen Gewerbeamt (das ist meist Teil des Bürgeramtes bzw. Anwohnermeldeamts) ohne Termin erledigt werden. Es ist jedoch wichtig, dass du die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung mitbringst.
Folgende Dokumente solltest du für die Gewerbeanmeldung bereithalten:
Für alle: Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung, sowie eine gültige Kreditkarte für die Zahlung der Gebühr in Höhe von 15 Euro
Für GmbH und andere Kapitalgesellschaften oder oHG: Ein Auszug aus dem Handelsregister
Für ausländische Gründer: Eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Bestimmte Berufsgruppen müssen zusätzlich weitere Dokumente vorlegen, um das Gewerbe erfolgreich anzumelden. In speziellen Fällen, wie bei überwachungsbedürftigen Branchen oder Gewerben, die eine besondere Genehmigung erfordern, sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Besonders häufig wird eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO) verlangt.
Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt
Wir haben, wie in anderen Artikeln auch, Screenshots gemacht, um dich bei der Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt zu unterstützen:
1. Geh auf die Seite der Berliner Verwaltung
Schritt 18: Letzter Schritt: Nun geht es an den Bezahlvorgang.
Danach dauert es eine bis zwei Wochen bis dein Gewerbe angemeldet ist. Hierüber wirst du benachrichtigt. Diese Benachrichtigung bezeichnet man auch als Gewerbeschein.
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