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GmbH vs UG

GmbH vs UG: Die wich­tigs­ten Unter­schiede bei der Grün­dung.

GmbH vs UG

Unter­neh­mer, die ein Unter­neh­men in Deutsch­land grün­den möch­ten, ver­glei­chen häu­fig zwei beliebte Rechts­for­men: die GmbH (Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung) und die UG (Unter­neh­mer­ge­sell­schaft). Beide bie­ten eine beschränkte Haf­tung, die Mög­lich­keit zur Aus­gabe von Antei­len und einen struk­tu­rier­ten recht­li­chen Rah­men, unter­schei­den sich jedoch in finan­zi­el­len und ope­ra­ti­ven Anfor­de­run­gen. Ein tief­ge­hen­des Ver­ständ­nis die­ser Unter­schiede ist ent­schei­dend, um die pas­sende Rechts­form für das eigene Unter­neh­men zu wäh­len.

1. Min­dest­stamm­ka­pi­tal

Ein wesent­li­cher Unter­schied zwi­schen der GmbH und der UG ist das erfor­der­li­che Stamm­ka­pi­tal. Eine GmbH benö­tigt ein Min­dest­stamm­ka­pi­tal von 25.000 €, wovon min­des­tens 12.500 € schon bei der Grün­dung ein­ge­zahlt wer­den müs­sen. Im Gegen­satz dazu kann eine UG bereits mit nur 1 € gegrün­det wer­den, was einen erleich­ter­ten Ein­stieg in die Geschäfts­welt ermög­licht. Eine UG ist auf Wachs­tum aus­ge­rich­tet – ihr ulti­ma­ti­ves Ziel ist es, sich in eine GmbH zu ent­wi­ckeln (wes­halb sie umgangs­sprach­lich auch als Mini-GmbH bezeich­net wird).

2. Haf­tungs­schutz und Glaub­wür­dig­keit

Beide Rechts­for­men bie­ten eine beschränkte Haf­tung, wodurch das Pri­vat­ver­mö­gen der Gesell­schaf­ter geschützt wird. Eine GmbH genießt jedoch häu­fig ein höhe­res Anse­hen, da sie mit einer grö­ße­ren finan­zi­el­len Ver­pflich­tung und einer eta­blier­ten Markt­prä­senz ver­bun­den ist. Eine UG hin­ge­gen kann von Ban­ken und Geschäfts­part­nern mit gewis­ser Skep­sis betrach­tet wer­den, da sie oft als Zwi­schen­stufe auf dem Weg zur GmbH gese­hen wird.

3. Gewinn­rück­la­gen und Kapi­tal­auf­bau

Ein ent­schei­den­der Unter­schied in der Rechts­struk­tur die­ser Unter­neh­men ist der Umgang mit Gewin­nen. Eine UG ist gesetz­lich ver­pflich­tet, 25 % ihres Jah­res­ge­winns ein­be­hal­ten, bis sie ein Stamm­ka­pi­tal von 25.000 € ange­sam­melt hat. Erst dann kann sie zu einer GmbH umge­wan­delt wer­den. Diese Rege­lung sorgt für finan­zi­elle Sta­bi­li­tät, kann aber kurz­fris­tige Reinves­ti­tio­nen ein­schrän­ken. Eine GmbH unter­liegt kei­ner sol­chen Ein­schrän­kung und kann Gewinne fle­xi­bler aus­schüt­ten.

4. Grün­dungs- und Notar­kos­ten

Der Grün­dungs­pro­zess bei­der Rechts­for­men erfor­dert eine nota­ri­elle Beur­kun­dung durch einen zer­ti­fi­zier­ten Exper­ten sowie die Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter. Auf­grund der höhe­ren Kom­ple­xi­tät einer GmbH fal­len für sie höhere Notar- und Ein­tra­gungs­kos­ten an, die sich in der Regel auf 600 € bis 1.200 € belau­fen. Eine UG bie­tet auf­grund ihres ver­ein­fach­ten Grün­dungs­pro­zes­ses gerin­gere Grün­dungs­kos­ten, die oft zwi­schen 300 € und 800 € lie­gen, bei Eröff­nung unter Ver­wen­dung eines Mus­ter­pro­to­kolls, ansons­ten gel­ten die glei­chen Notar­kos­ten wie bei der Eröff­nung einer GmbH.

5. Besteue­rung und Com­pli­ance

Die steu­er­li­chen Ver­pflich­tun­gen bei­der Rechts­for­men sind ähn­lich. Sie umfas­sen:

  • Kör­per­schaft­steuer: 15 %
  • Gewer­be­steuer: Abhän­gig von der Gemeinde
  • Soli­da­ri­täts­zu­schlag: 5,5 % der Kör­per­schaft­steuer
  • Umsatz­steuer: 19 % (bzw. 7 % für bestimmte Waren/Dienstleistungen)

Eine GmbH wird oft als sta­bi­ler wahr­ge­nom­men, was sich auf die steu­er­li­che Behand­lung und Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten posi­tiv aus­wir­ken kann. Die UG als Rechts­form kann von Steu­er­be­hör­den und Finanz­in­sti­tu­ten einer beson­ders sorg­fäl­ti­ge­ren Prü­fung unter­zo­gen wer­den.

6. Fle­xi­bi­li­tät im Geschäfts­be­trieb

Die GmbH-Rechts­struk­tur bie­tet mehr Fle­xi­bi­li­tät bei der Akquise von Inves­to­ren, der Siche­rung von Bank­kre­di­ten und der Expan­sion des Unter­neh­mens. Die UG ist zwar eine attrak­tive Option für Start­ups, kann jedoch mit zuneh­men­der Unter­neh­mens­größe zusätz­li­chen admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand erfor­dern.

Fazit: Die Wahl der rich­ti­gen Rechts­form

Bei der Ent­schei­dung zwi­schen einer GmbH vs. UG soll­ten Unter­neh­mer ihre finan­zi­el­len Res­sour­cen, lang­fris­ti­gen Ziele und den gewünsch­ten Grad an Glaub­wür­dig­keit berück­sich­ti­gen. Jede Rechts­form bringt eigene Vor- und Nach­teile mit sich, wes­halb es ent­schei­dend ist, ihre Unter­schiede genau zu ver­ste­hen. Bei Unsi­cher­heit kann die Kon­sul­ta­tion eines Steu­er­be­ra­ters für Unter­neh­mens­grün­dun­gen hilf­reich sein, um eine fun­dierte Ent­schei­dung zu tref­fen und die pas­sende Rechts­struk­tur zu wäh­len.

Grund­sätz­lich gilt: Sobald die wesent­li­chen Her­aus­for­de­run­gen der Grün­dung in Deutsch­land gemeis­tert sind, kön­nen Unter­neh­men fun­dierte Ent­schei­dun­gen tref­fen, um den best­mög­li­chen Start in die Geschäfts­welt zu sichern.

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Sie sind unsi­cher, ob eine GmbH oder eine UG die rich­tige Wahl für Ihr Unter­neh­men ist? Bei start­be­reit hel­fen wir Ihnen, die wich­tigs­ten Unter­schiede zu ver­ste­hen. Kom­men Sie vor­bei und dis­ku­tie­ren Sie mit uns über Haf­tung, Stamm­ka­pi­tal, Kos­ten und Vor­teile bei­der Rechts­for­men. Unsere Exper­ten ste­hen Ihnen zur Ver­fü­gung, um alle Fra­gen zu klä­ren und die beste Lösung für Ihre Grün­dung zu fin­den. Las­sen Sie uns gemein­sam her­aus­fin­den, wel­che Unter­neh­mens­form am bes­ten zu Ihren Plä­nen passt!

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