Unternehmer, die ein Unternehmen in Deutschland gründen möchten, vergleichen häufig zwei beliebte Rechtsformen: die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die UG (Unternehmergesellschaft). Beide bieten eine beschränkte Haftung, die Möglichkeit zur Ausgabe von Anteilen und einen strukturierten rechtlichen Rahmen, unterscheiden sich jedoch in finanziellen und operativen Anforderungen. Ein tiefgehendes Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um die passende Rechtsform für das eigene Unternehmen zu wählen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der GmbH und der UG ist das erforderliche Stammkapital. Eine GmbH benötigt ein Mindeststammkapital von 25.000 €, wovon mindestens 12.500 € schon bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Im Gegensatz dazu kann eine UG bereits mit nur 1 € gegründet werden, was einen erleichterten Einstieg in die Geschäftswelt ermöglicht. Eine UG ist auf Wachstum ausgerichtet – ihr ultimatives Ziel ist es, sich in eine GmbH zu entwickeln (weshalb sie umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet wird).
Beide Rechtsformen bieten eine beschränkte Haftung, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt wird. Eine GmbH genießt jedoch häufig ein höheres Ansehen, da sie mit einer größeren finanziellen Verpflichtung und einer etablierten Marktpräsenz verbunden ist. Eine UG hingegen kann von Banken und Geschäftspartnern mit gewisser Skepsis betrachtet werden, da sie oft als Zwischenstufe auf dem Weg zur GmbH gesehen wird.
Ein entscheidender Unterschied in der Rechtsstruktur dieser Unternehmen ist der Umgang mit Gewinnen. Eine UG ist gesetzlich verpflichtet, 25 % ihres Jahresgewinns einbehalten, bis sie ein Stammkapital von 25.000 € angesammelt hat. Erst dann kann sie zu einer GmbH umgewandelt werden. Diese Regelung sorgt für finanzielle Stabilität, kann aber kurzfristige Reinvestitionen einschränken. Eine GmbH unterliegt keiner solchen Einschränkung und kann Gewinne flexibler ausschütten.
Der Gründungsprozess beider Rechtsformen erfordert eine notarielle Beurkundung durch einen zertifizierten Experten sowie die Eintragung ins Handelsregister. Aufgrund der höheren Komplexität einer GmbH fallen für sie höhere Notar- und Eintragungskosten an, die sich in der Regel auf 600 € bis 1.200 € belaufen. Eine UG bietet aufgrund ihres vereinfachten Gründungsprozesses geringere Gründungskosten, die oft zwischen 300 € und 800 € liegen, bei Eröffnung unter Verwendung eines Musterprotokolls, ansonsten gelten die gleichen Notarkosten wie bei der Eröffnung einer GmbH.
Die steuerlichen Verpflichtungen beider Rechtsformen sind ähnlich. Sie umfassen:
Eine GmbH wird oft als stabiler wahrgenommen, was sich auf die steuerliche Behandlung und Finanzierungsmöglichkeiten positiv auswirken kann. Die UG als Rechtsform kann von Steuerbehörden und Finanzinstituten einer besonders sorgfältigeren Prüfung unterzogen werden.
Die GmbH-Rechtsstruktur bietet mehr Flexibilität bei der Akquise von Investoren, der Sicherung von Bankkrediten und der Expansion des Unternehmens. Die UG ist zwar eine attraktive Option für Startups, kann jedoch mit zunehmender Unternehmensgröße zusätzlichen administrativen Aufwand erfordern.
Bei der Entscheidung zwischen einer GmbH vs. UG sollten Unternehmer ihre finanziellen Ressourcen, langfristigen Ziele und den gewünschten Grad an Glaubwürdigkeit berücksichtigen. Jede Rechtsform bringt eigene Vor- und Nachteile mit sich, weshalb es entscheidend ist, ihre Unterschiede genau zu verstehen. Bei Unsicherheit kann die Konsultation eines Steuerberaters für Unternehmensgründungen hilfreich sein, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und die passende Rechtsstruktur zu wählen.
Grundsätzlich gilt: Sobald die wesentlichen Herausforderungen der Gründung in Deutschland gemeistert sind, können Unternehmen fundierte Entscheidungen treffen, um den bestmöglichen Start in die Geschäftswelt zu sichern.
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