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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SB Startbereit GmbH

§ 1 Allgemeine Regelungen

Die SB Startbereit GmbH, Bleibtreustraße 38-39, 10623 Berlin, HRB 264606 B (im Folgenden „startbereit“ oder „das Unternehmen“), bietet Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags sowohl juristischen Personen als auch Verbrauchern (im Folgenden „Kunde“) an. Diese Leistungen sind unter § 2 aufgeführt und können über die von startbereit betriebene Website start-bereit.com (im Folgenden „Website“) genutzt werden. Die Nutzung der angebotenen Leistungen erfolgt unter den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die Bedingungen zwischen startbereit und dem Kunde für die im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrags angebotenen Leistungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von startbereit schriftlich bestätigt werden. Mit dem Vertragsschluss gemäß § 3 erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

§ 2 Leistungen

startbereit bietet über ihre Website und Applikation eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die detailliert auf der Website beschrieben sind. Zu den Leistungen von startbereit zählen insbesondere:

a. startbereit-Applikation

startbereit bietet den Kunden die Möglichkeit, ein Konto in der Applikation zu erstellen und Dokumente sowie persönliche Daten zu verwalten, insbesondere in Bezug auf ihre Beteiligung an zu erwerbenden oder zu gründenden Unternehmen. Darüber hinaus stellt die startbereit Musterverträge zur Verfügung, die die Kunde beim Erwerb und der Gründung einer GmbH oder UG unterstützen.

b. starbereit Erwerb und Gründungs-Service

startbereit ermöglicht es den Kunden, über die Applikation in Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, GmbHs und UGs als Vorratsgesellschaften (inklusive eines bestehende Bankkontos mit vereinbarten Stammkapital) zu erwerben oder neu zu gründen. Darüber hinaus können weitere Partnerdienste in Anspruch genommen werden.

c. startbereit Partner-Service

startbereit bietet im Rahmen des startbereit-Accounts sowie des Erwerbs- und Gründungs-Services in Zusammenarbeit mit ausgewählten Steuerberatern, Notaren, Anwälten und weiteren relevanten Dienstleistern, wie beispielsweise Versicherern, administrative und organisatorische Tätigkeiten für die Kunde an. Dadurch wird ein unkomplizierter Datenaustausch über die startbereit-Applikation und Website ermöglicht.

d. Berliner Volksbank eG - Bankkonto

In Zusammenarbeit mit der Berliner Volksbank eG bietet startbereit die Möglichkeit für Unternehmen an, ein Aktiv Business-Konto bei der Berliner Volksbank eG zu eröffnen. Auf dieses Konto wird das Stammkapital für die Vorrats-UG oder -GmbH nach Erwerb eingezahlt.

Rechte und Pflichten aus dem Kontovertrag bestehen nur zwischen Kunde und der Berliner Volksbank eG. 

startbereit weist darauf hin, dass der Kunde keinen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Bank- oder Depotkontos hat. Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Kontoeröffnung werden von startbereit alternative Wege angeboten, um das Stammkapital auf ein vom Kunde ausgewähltes Konto zu überweisen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es zu Verzögerungen kommen kann, wenn dieser nicht unmittelbar die Vorgaben und internen Prozesse der Berliner Volksbank eG einhält.

e. Materialien und Webinare

startbereit stellt den Kunden über die Website und die Applikation Materialien und Webinare zu ausgewählten Themen zur Verfügung. Diese Inhalte werden von Steuerberatern, Rechtsanwälten oder anderen qualifizierten Beratern erstellt. Zusätzlich erstellen die Mitarbeiter von startbereit Artikel, die auf überprüften Quellen oder eigenen Erfahrungen basieren. Allerdings übernimmt startbereit keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Abweichungen aus den bereitgestellten Inhalten. 

Die Website und Applikation von startbereit bieten einen Chatbot sowie E-Mail- und telefonischen Kundenservice, um die Kommunikation zwischen startbereit und den Kunden zu erleichtern.

startbereit bietet keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung an. Diese Dienstleistungen werden durch die Kooperation mit Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen Fachleuten bereitgestellt und über die Website und Applikation von qualifizierten Beratern und Dienstleisern angeboten.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Dienstleistungen von startbereit auf der Website/ Applikation stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (Invitatio ad offerendum).

Durch das Klicken des „Kostenpflichtig Bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Bestellübersicht aufgeführten Dienstleistung ab. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung. Ein Vertrag zwischen dem Kunde und startbereit kommt zustande, sobald startbereit die Bestellung via E-Mail annimmt, spätestens jedoch, wenn startbereit mit der Erfüllung der Leistung beginnt.

§ 4 Nutzung der startbereit Applikation und Website

Die Website wird von der webgo GmbH, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg, Deutschland, gehostet. Das Backend der startbereit-Applikation wird von xano, Inc., 21600 Oxnard Street, Suite 910, Woodland Hills, CA 91367, USA, betrieben, während das Frontend von WEWEB SAS, 128 rue La Boétie, 75008 Paris, Frankreich, gehostet wird. 

Die Kommunikation mit dem Kunde erfolgt hauptsächlich über den Chatbot, E-Mail, die startbereit-Website und Applikation sowie durch unseren telefonischen Kundenservice. 

Änderungen der Stammdaten im startbereit-Account werden durch eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an den Kundensupport von startbereit vorgenommen.

§ 5 Haftung der Kunde

Der Kunde haftet dafür, dass alle Informationen, die er bereitgestellt hat, der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Er verpflichtet sich, startbereit sofort über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren. Dies gilt, bis der Service erfolgreich abgeschlossen ist. Zudem muss der Kunde startbereit und deren Partner bei der Durchführung des Services unterstützen, wenn nötig. 

Der Kunde muss sicherstellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse sowie die Handy- und Telefonnummer ab dem Zeitpunkt der Registrierung erreichbar sind und dass E-Mails sowie Telefonanrufe empfangen werden können. Falls der Kunde absichtlich oder fahrlässig nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf wichtige Anfragen oder Aufforderungen von startbereit reagiert, die im Zusammenhang mit der Nutzung der gebuchten Dienstleistungen stehen, behält sich startbereit das Recht vor, eventuell entstehende Schäden geltend zu machen. 

Wenn es zu einem Missbrauch des startbereit-Accounts kommt, ein solcher Verdacht besteht, muss dies per E-Mail an support@start-bereit.com gemeldet werden. Missbrauch beinhaltet auch die Weitergabe von Inhalten wie Verträgen, vertraulichen Informationen oder speziell gekennzeichneten Daten. Sollte der Kunde diese Meldung unterlassen, behält sich startbereit das Recht vor, eventuelle daraus entstehenden Schäden einzufordern.

§ 6 Haftung von Startbereit

Die Haftung von startbereit für Schäden, die von startbereit oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist in ihrer Höhe unbegrenzt.

Bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, haftet startbereit auch im Falle einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung seitens startbereit oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unbegrenzt.

Die Haftung von startbereit ist ebenfalls unbegrenzt für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von startbereit zurückzuführen sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet startbereit, sofern die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Fälle nicht zutreffen, in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Der Begriff der Kardinalpflicht umfasst abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf

Jede weitere Haftung von startbereit auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.

Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von startbereit als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist der Kunde verpflichtet, sich sein Mitverschulden anrechnen zu lassen.

§ 7 Besondere Bedingungen für den Erwerb von Vorratsgesellschaften

Die beim Erwerb von Vorratsgesellschaften bestellte Dienstleistung von startbereit bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von Vorratsgesellschaften. Zusatzleistungen (wie z.B. Beratungen, Geschäftskonto) werden lediglich vermittelt und nicht von startbereit geschuldet. Anbieter ist der jeweilige Partner von startbereit.

Im Falle des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft beginnt startbereit spätestens mit Erfüllung der Leistung (siehe § 3 II), wenn dem Kunde eine spezifische Vorratsgesellschaft zugeordnet wird.

Mit der Reservierung der Vorratsgesellschaft bevollmächtigt der Kunde startbereit, einen Notar mit der Erstellung aller notwendigen Urkunden (u.a. Kaufvertrag, Gesellschaftsänderungen, HR-Eintragung) im Namen des Kunden zu beauftragen. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags wird eine Entwurfsgebühr berechnet, die von der Anzahlung oder dem Kaufpreis abgezogen und nicht erstattet wird.

startbereit kann erst nach Vorliegen der Voraussetzungen (u.a. vollständiger Zahlungseingang, Vorlage Identifikationsdokumente, Handelsberechtigungen, Eigentümer- und Kontrollstruktur, Auskunft zur Geldwäscheprävention und Vorlage aller weiteren ggf. vom Notar angeforderten Informationen und Dokumente), den Auftrag bzw. den Teil des Auftrages für den die Voraussetzungen erfüllt sind, ausführen.

Mit dem Kaufpreis sind alle Notar- und Gründungskosten der Vorratsgesellschaft bis zum Zeitpunkt des Verkaufs abgegolten. Notar- und Gerichtskosten für die Übertragung und Änderung der GmbH trägt immer der Kunde.

Kommt der notarielle Vertrag nicht zustande (z.B. weil der Eingang des Stammkapitals bis zum Notartermin nicht bestätigt werden konnte oder der Kunde, weitere Beteiligte oder deren wirtschaftlich Berechtigten nicht zum Termin erschienen sind), haftet der Kunde für alle dadurch entstehenden Kosten sowohl gegenüber dem Notar als auch gegenüber startbereit. Die entstandenen Kosten und Gebühren können dann mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen verrechnet werden. 

Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags wird eine Entwurfsgebühr berechnet. Ich bin einverstanden, dass diese Gebühr von meiner Anzahlung oder dem Kaufpreis abgezogen wird und dieser Betrag nicht erstattet wird.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Der auf der Website angegebene Preis wird unmittelbar nach Klicken des Buttons „Kostenpflichtig Bestellen“ und dem Empfang einer Bestätigungs-E-Mail von startbereit, die die Informationen zur Zahlung enthält, fällig. Die Bezahlung erfolgt mittels Expressüberweisung. Unsere Bankverbindung lautet:

SB Startbereit GmbH
Berliner Volksbank eG
IBAN: DE54 1009 0000 2983 4940 24

Der Verwendungszweck ist gemäß den Angaben in der Bestätigungsmail zu verwenden.

Die Zahlungsverpflichtung für die jeweils gebuchte Leistung bleibt bestehen, auch wenn startbereit ohne eigenes Verschulden die vertragsgegenständliche Leistung nicht (vollständig) erbringen kann oder erbringen sollte.

Kosten für Leistungen unserer Partner (z. B. Notarkosten) und weitere Gebühren für die Buchung von Zusatzleistungen sind nicht im Preis enthalten und werden separat erhoben.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung 

Der Vertrag, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegt, wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und tritt mit dem Abschluss des Vertrages gemäß § 3 in Kraft.

Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu beenden.

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

ein Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und dieser Verstoß auch nach einer angemessenen Fristsetzung nicht behoben wird;

der Kunde eine strafbare Handlung begeht oder versucht zu begehen, wie zum Beispiel Betrug;

der Kunde mit der Zahlung gemäß § 6 um mehr als sechs Wochen in Verzug gerät;

anhaltende Betriebsstörungen aufgrund von höherer Gewalt auftreten, die außerhalb der Kontrolle von startbereit liegen, wie Naturkatastrophen, Brände oder unverschuldete Zusammenbrüche von Infrastruktur.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail an die folgende Adresse gelten als schriftlich: support@start-bereit.com.

§ 10 Abtretung und Aufrechnung

Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kundes aus dem Vertrag mit startbereit, sei es ganz oder teilweise, auf Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, startbereit hat einer solchen Übertragung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber startbereit nur berechtigt, wenn die Gegenforderung entweder unbestritten oder durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vor oder während der Durchführung des Vertrages von der jeweils anderen Partei erhaltenen oder bekannt gewordenen Gegenstände (einschließlich Unterlagen, Informationen) oder Daten, die rechtlich geschützt sind, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich gekennzeichnet sind, auch über das Ende des Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, diese sind ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt geworden. Die Vertragspartner haben alle erhaltenen Gegenstände und Passwörter so zu verwahren und zu sichern, dass ein unbefugter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

Ergänzend gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in Berlin zuständig, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine öffentliche Einrichtung oder in Deutschland nicht ansässig ist.

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder gesetzlich nicht erlaubt, bleibt der Rest der Bedingungen gültig. Die Parteien werden dann eine neue Regelung treffen, die der ungültigen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch, wenn etwas fehlt, das geregelt werden müsste.

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