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Finan­zam­tan­mel­dung – die ste­u­er­liche Erfas­sung

Alles, was du wis­sen musst, um eine Ste­u­er­num­mer für Unter­neh­men zu bekom­men

İçind­ek­iler tab­losu

Steuernummer für Unternehmen beantragen beim Finanzamt

 

Ein­füh­rung

Wenn du ein Unter­neh­men grün­dest, musst du beim zus­t­än­di­gen Finan­zamt einen „Fra­ge­bo­gen zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung“ ein­re­ic­hen, wenn du eine gewerb­liche, selbsts­t­än­dige (fre­ibe­ruf­liche) oder land- und fors­t­wirtsc­haft­liche Tätig­keit auf­nimmst. In diesem Fra­ge­bo­gen gibst du deine vora­us­sicht­lic­hen Umsatz- und Gewin­ne­r­war­tun­gen an.

Nach­dem du dich beim Finan­zamt ange­mel­det hast, erh­ältst du eine Ste­u­er­num­mer für Unter­neh­men, die du für deine Rech­nun­gen und Ste­u­ererk­l­ä­run­gen benö­tigst. Gle­ich­ze­itig wer­den deine Vora­us­zah­lun­gen fest­ge­legt. Das Finan­zamt wird deine Anga­ben prü­fen und kann zus­ätz­liche Infor­ma­ti­onen anfor­dern, falls nötig.

Da du als Exis­tenzg­rün­der meis­tens noch nicht beim Gewer­be­amt ange­mel­det bist, musst du dich direkt inner­halb von 4 Woc­hen nach dem Start deiner Gesc­h­äfts­t­ä­tig­keit beim Finan­zamt mel­den.

Seit dem 1. Januar 2021 beant­ragst du deine Ste­u­er­num­mer für Unter­neh­men elekt­ro­nisch über diesen Fra­ge­bo­gen. Das Finan­zamt wird dir nach der Bear­be­itung die Ste­u­er­num­mer zusc­hic­ken.

Fra­ge­bo­gen zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung für Ein­ze­lun­ter­neh­men

Fra­ge­bo­gen zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung: Grün­dung einer Kapi­tal­ge­sellsc­haft bezi­ehung­s­we­ise Genos­sensc­haft

Fra­ge­bo­gen zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung

Um die nöti­gen Anga­ben für das Finan­zamt kor­rekt zu mac­hen, soll­test du eine realis­tische Einsc­h­ät­zung deiner zukünf­ti­gen Ums­ätze und Gewinne vor­neh­men. Dabei ist es hilf­re­ich, einen deta­il­li­er­ten Finanzp­lan zu ers­tel­len, den du zum Beis­piel in Excel füh­ren kannst oder der Teil deines Busi­nessp­lans ist.

Für kle­ine Unter­neh­men und Fre­ibe­ruf­ler gilt: Deine bet­ri­eb­lic­hen Ein­nah­men abzüg­lich der bet­ri­eb­lic­hen Aus­ga­ben erge­ben den Gewinn oder Ver­lust. Es ist wich­tig, dass diese Kal­ku­la­ti­onen mög­lichst realis­tisch sind, um große Ste­u­er­nach­zah­lun­gen zu ver­me­iden.

Was du beach­ten soll­test:

1.
Realis­tische Kal­ku­la­ti­onen: Deine Sch­ät­zun­gen soll­ten so genau wie mög­lich sein. Eine sorg­f­äl­tige Pla­nung und regel­m­äßige Überp­rü­fung deiner Ein­nah­men und Aus­ga­ben hel­fen, grö­ßere Ste­u­er­nach­zah­lun­gen zu ver­me­iden.
2. Finanzp­lan ers­tel­len: Nutze Tools wie Excel oder spe­zi­elle Finanzp­lan-Sof­t­ware, um einen soli­den Finanzp­lan zu ers­tel­len. Dieser hilft dir, deine vora­us­sicht­lic­hen Ein­nah­men und Aus­ga­ben realis­tisch ein­zusc­h­ät­zen.
3. Anpas­sun­gen vor­neh­men: Wenn sich deine Gesc­h­äfts­lage im Laufe des Jah­res erheb­lich ändert und deine ursp­rüng­lic­hen Pla­n­werte nicht mehr zut­ref­fen, infor­mi­ere das Finan­zamt. Dadurch kannst du mög­liche Nach­zah­lun­gen ver­me­iden oder deine Vora­us­zah­lun­gen anpas­sen.
4. Früh­ze­itig han­deln: Soll­test du fests­tel­len, dass deine Ein­nah­men oder Aus­ga­ben stark von den ursp­rüng­lic­hen Sch­ät­zun­gen abwe­ic­hen, kon­tak­ti­ere das Finan­zamt recht­ze­itig. So kannst du unan­ge­nehme Über­rasc­hun­gen und hohe Nach­zah­lun­gen ver­me­iden.

Bilgi

Mit einer realis­tisc­hen Pla­nung und regel­m­äßi­gen Anpas­sun­gen kannst du sic­hers­tel­len, dass deine ste­u­er­lic­hen Vora­us­zah­lun­gen dem tat­s­äch­lic­hen Gesc­h­äfts­ver­lauf entsp­rec­hen und du keine une­r­war­te­ten finan­zi­el­len Belas­tun­gen hast.

 

Wann die Anmel­dung erfol­gen sollte:

Die Anmel­dung beim Finan­zamt sollte so früh wie mög­lich nach der Unter­neh­mensg­rün­dung erfol­gen, ide­ale­r­we­ise bevor du deine ers­ten Gesc­h­äfte tätigst. In der Regel musst du die Anmel­dung inner­halb von vier Woc­hen nach Auf­nahme der Gesc­h­äfts­t­ä­tig­keit durch­füh­ren.

Was du ange­ben musst:

  • Unter­neh­mens­name, Rechts­form, Adresse
  • Name und Kon­takt­da­ten des Gesc­h­äfts­füh­rers oder Inha­bers
  • Art der Gesc­h­äfts­t­ä­tig­keit
  • Infor­ma­ti­onen zu den erwar­te­ten Ein­nah­men und Aus­ga­ben
  • Gege­be­nen­falls Anga­ben zu Mitar­be­iter­zah­len

Wich­tige Doku­mente:

  • Gewer­be­an­mel­dung oder Gesellsc­hafts­vert­rag
  • Per­so­na­la­us­weis oder Reise­pass des Unter­neh­mers
  • Ste­u­er­liche Erfas­sungs­bo­gen, den du vom Finan­zamt erh­ältst oder online ein­re­ic­hen kannst

Ver­gabe von Ste­u­er­num­mer und Umsatzs­te­uer-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (USt-IdNr.)

  1. Ste­u­er­num­mer:
    • Ver­gabe: Die Ste­u­er­num­mer für Unter­neh­men wird vom zus­t­än­di­gen Finan­zamt ver­ge­ben, sobald du dich beim Finan­zamt anmel­dest. Dies erfolgt in der Regel nach dem Ein­re­ic­hen des „Fra­ge­bo­gens zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung“.
    • Ver­wen­dung: Die Ste­u­er­num­mer dient der ein­de­uti­gen Iden­ti­fi­ka­tion deines Unter­neh­mens im Ste­u­er­we­sen und muss auf allen Rech­nun­gen ange­ge­ben wer­den. Sie wird auch für die Kom­mu­ni­ka­tion mit dem Finan­zamt genutzt.

  2. Umsatzs­te­uer-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (USt.-IdNr.):
    • Beant­ra­gung: Die USt.-IdNr. kannst du beim Bun­des­zent­ra­lamt für Ste­u­ern beant­ra­gen, ent­we­der sch­rift­lich oder online.
    • Ver­wen­dung: Die USt.-IdNr. ist not­wen­dig für den gren­zü­bersch­re­iten­den Han­del inner­halb der EU und muss eben­falls auf Rech­nun­gen ange­ge­ben wer­den, wenn du am inner­ge­me­insc­haft­lic­hen Waren­ver­kehr teil­nimmst. Sie wird dir zuge­wi­esen, wenn du umsatzs­te­u­er­lich bei einem deutsc­hen Finan­zamt regist­ri­ert bist. Außer­dem muss sie im Künye deiner Web­site auf­ge­führt wer­den.
Bilgi

Mit einer realis­tisc­hen Pla­nung und regel­m­äßi­gen Anpas­sun­gen kannst du sic­hers­tel­len, dass deine ste­u­er­lic­hen Vora­us­zah­lun­gen dem tat­s­äch­lic­hen Gesc­h­äfts­ver­lauf entsp­rec­hen und du keine une­r­war­te­ten finan­zi­el­len Belas­tun­gen hast.

Was sind ste­u­er­liche Vora­us­zah­lun­gen und was soll­test du beach­ten?

Bei der Anmel­dung beim Finan­zamt wer­den deine ste­u­er­lic­hen Vora­us­zah­lun­gen fest­ge­legt. Diese Zah­lun­gen basi­eren auf den Anga­ben, die du im „Fra­ge­bo­gen zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung“ gemacht hast, einsch­li­eß­lich deiner vora­us­sicht­lic­hen Umsatz- und Gewin­ne­r­war­tun­gen.

Was du wis­sen soll­test:

  • Anpas­sung: Soll­ten sich deine Ums­ätze oder Gewinne erheb­lich ändern, kannst du beim Finan­zamt eine Anpas­sung der Vora­us­zah­lun­gen beant­ra­gen.
  • Vora­us­zah­lun­gen: Diese wer­den auf Grund­lage deiner vora­us­sicht­lic­hen Ste­u­er­last berech­net und in regel­m­äßi­gen Abs­t­än­den fäl­lig. Die Höhe kann vari­i­eren, je nach­dem, wie viel Umsatz und Gewinn du erwar­test.
  • Zah­lungsf­ris­ten: Achte darauf, die Fris­ten für die Vora­us­zah­lun­gen ein­zu­hal­ten, um Säum­nis­zusch­l­äge oder Stra­fen zu ver­me­iden.
Bilgi

Eine recht­ze­itige und prä­zise Berech­nung deiner Vora­us­zah­lun­gen hilft dir, une­r­war­tete Ste­u­er­for­de­run­gen zu ver­me­iden. Es ist rat­sam, regel­m­äßige Rück­la­gen für diese Zah­lun­gen ein­zup­la­nen und gege­be­nen­falls einen Ste­u­er­be­ra­ter zu Rate zu ziehen, um sic­her­zus­tel­len, dass du alle ste­u­er­lic­hen Verpf­lich­tun­gen kor­rekt erfüllst.

Bilgi

Ver­me­ide Säum­nis­zusch­l­äge vom Finan­zamt, indem du deine Umsatzs­te­u­er­vo­ran­mel­dung recht­ze­itig bis zum 10. des Fol­ge­mo­nats ein­re­ichst und bezahlst. Bei Sch­wi­erig­ke­iten kannst du eine Dau­erf­rist­ver­l­än­ge­rung nut­zen, um einen zus­ätz­lic­hen Monat Zeit zu gewin­nen und Liqu­idi­t­ät­seng­p­ässe zu ver­me­iden. Dein Ste­u­er­be­ra­ter hilft dir gerne bei der Beant­ra­gung der Ver­l­än­ge­rung.

Ste­u­er­lic­her Erfas­sungs­bo­gen – Sch­ritt für Sch­ritt

1. Anmel­dung bei ELSTER vor­neh­men:

  • Seit 2021 fin­den Grün­der den Fra­ge­bo­gen zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung in digi­ta­ler Form bei ELSTER

2. Wähle ein Aut­hen­ti­fi­zi­erungs­ver­fah­ren:

  • Zer­ti­fi­kats­da­tei: Ers­telle eine Zer­ti­fi­kats­da­tei auf deinem Com­pu­ter. Beachte, dass dies bis zu 2 Woc­hen dau­ern kann, bis du die Datei erh­ältst.
  • Per­so­na­la­us­weis: Nutze deinen Per­so­na­la­us­weis zusam­men mit einem entsp­rec­hen­den Lese­ge­rät und der Aus­weis-App.
  • Sic­her­he­itss­tick: Besorge einen Sic­her­he­itss­tick, der mit einer spe­zi­el­len Sof­t­ware ver­wen­det wird. Achte auf zus­ätz­liche Ansc­haf­fungs­kos­ten.
  • Sig­na­turkarte: Diese Option ist beson­ders für Ste­u­er­be­ra­ter gee­ig­net. Die Karte wird zusam­men mit einem Kar­ten­le­se­ge­rät ver­wen­det.
Bilgi

Je nach gewähl­tem Ver­fah­ren kann die Regist­ri­erung auf ELSTER untersc­hi­ed­lich lange dau­ern. Wenn du dich für die Zer­ti­fi­kats­da­tei entsc­he­idest, kann es bis zu 2 Woc­hen dau­ern, bis du diese erh­ältst und mit dem Aus­fül­len des Fra­ge­bo­gens zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung begin­nen kannst.

3. Wähle den rich­ti­gen Fra­ge­bo­gen für dich:

Zwisc­hen den versc­hi­ede­nen Ver­si­onen des ste­u­er­lic­hen Erfas­sungs­bo­gens gibt es bede­utende Untersc­hi­ede, die je nach Rechts­form deines Unter­neh­mens vari­i­eren:

  • Ein­ze­lun­ter­neh­men: Dieser Fra­ge­bo­gen gilt für Kle­in­ge­wer­bet­re­ibende (Solo-Unter­neh­mer), e.K., Fre­ibe­ruf­ler und Bet­ri­ebe der Land- und Fors­t­wirtsc­haft.
  • Kapi­tal­ge­sellsc­haf­ten: Für Rechts­for­men wie UG, GmbH, AG, KGaA, Euro­p­äische Akti­en­ge­sellsc­haft und Genos­sensc­haf­ten.
  • Per­so­nen­ge­sellsc­haf­ten: Gilt für GbR, OHG und KG.
  • Unter­neh­men aus dem Aus­land: Für aus­l­än­dische Rechts­for­men wie Ltd., BV, Inc. oder Part­ners­hip.
  • Bete­ili­gun­gen an Per­so­nen­ge­sellsc­haf­ten: Es gibt eine spe­zi­elle Ver­sion für diese Form der Bete­ili­gung.

Sobald du die pas­sende Ver­sion aus­ge­wählt hast, kannst du mit dem Aus­fül­len des Fra­ge­bo­gens begin­nen.

4. Ste­u­er­num­mer ange­ben oder neue Ste­u­er­num­mer für Unter­neh­men beant­ra­gen

Du musst auch das zus­t­än­dige Finan­zamt aus­wäh­len, welc­hes für deinen Unter­neh­mens­sitz zus­t­än­dig ist. Der Fra­ge­bo­gen bietet eine Drop-Down-Liste zur ein­fac­hen Aus­wahl des rich­ti­gen Finan­zamts.

Wenn du bere­its eine Ste­u­er­num­mer besitzt, gib diese zusam­men mit dem zus­t­än­di­gen Bet­ri­ebs-Finan­zamt beim Start des Fra­ge­bo­gens zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung an. Die meis­ten Grün­der wäh­len jedoch die Option „Neue Ste­u­er­num­mer beant­ra­gen“.

Nach­dem du das rich­tige For­mu­lar aus dem Menü aus­ge­wählt hast, kannst du mit dem Aus­fül­len des Fra­ge­bo­gens begin­nen. Nach jedem Absch­nitt siehst du ent­we­der ein grü­nes Häkc­hen, das bes­t­ä­tigt, dass der Absch­nitt abgesch­los­sen ist und gesch­los­sen wer­den kann, oder ein oran­ge­far­be­nes Sym­bol, das darauf hin­we­ist, dass noch etwas fehlt.

Um die Erk­l­ä­rung zu vere­in­fac­hen haben wir einige Absch­nitte zusa­men­hin­zu­ge­fügt:

Absch­nitt #1 bis #4 Anga­ben zum Unter­neh­men, Bet­ri­ebs­t­ät­ten, Vert­re­tung

In diesem Absch­nitt des ste­u­er­lic­hen Erfas­sungs­bo­gens geht es um die wesent­lic­hen Infor­ma­ti­onen zum Unter­neh­men. Dazu gehö­ren:

  1. Art der aus­ge­üb­ten Tätigkeit(en): Hier wird kurz, aber prä­zise besch­ri­eben, worin die gewerb­liche oder fre­ibe­ruf­liche Tätig­keit bes­teht, z. B. Dienst­le­is­tung: Event­ma­na­ge­ment und Orga­ni­sa­tion von Fir­men­ve­rans­tal­tun­gen, E‑Commerce: Online-Ver­kauf von nach­hal­ti­gen Haus­halt­s­wa­ren und Zube­hör.
  2. Beze­ich­nung des Unter­neh­mens: Hier gibst du den Fir­men­na­men an, wenn eine Fir­mi­erung erla­ubt ist. Beachte dabei die Namens­re­geln für Unter­neh­men.
  3. Adresse, Kon­takt­da­ten und Web­se­ite: Diese grund­le­gen­den Infor­ma­ti­onen zum Unter­neh­men dür­fen nicht feh­len. Wir emp­feh­len, eine Adresse zu ver­wen­den, die nicht pri­vat ist, wie beis­pi­el­s­we­ise: buchhaltung@musterfirma.com.
  4. Beginn der Tätig­keit: Das Datum mar­ki­ert den Start der Gesc­h­äfts­t­ä­tig­keit, wie z. B. der Ein­kauf von Waren oder die Anmi­etung von Räu­men, und kann vor der eigent­lic­hen Gewer­be­an­mel­dung liegen.
  5. Bet­ri­ebs­t­ät­ten: In diesem Absch­nitt des ste­u­er­lic­hen Erfas­sungs­bo­gens wer­den alle Bet­ri­ebss­t­ät­ten des Unter­neh­mens ange­ge­ben. Dazu gehö­ren die Ansch­rif­ten und Tele­fon­num­mern aller fes­ten Gesc­h­äft­se­in­rich­tun­gen oder Anla­gen, die für die Tätig­keit des Unter­neh­mens genutzt wer­den.
    • Beis­pi­ele für Bet­ri­ebss­t­ät­ten sind:
    • Stätte der Gesc­h­äfts­le­itung
    • Zwe­ig­ni­eder­las­sun­gen
    • Fab­ri­ka­ti­ons- und Werks­t­ät­ten
    • Waren­la­ger
    • Ein­ka­ufs- und Ver­ka­ufss­telle
  6. Gesetz­lic­her Vert­re­ter (Geschäftsführer/in, Vors­tand): Im Absch­nitt „Gesetz­lic­her Vert­re­ter (Geschäftsführer/in, Vors­tand)“ des ste­u­er­lic­hen Erfas­sungs­bo­gens trägst du die rele­van­ten Infor­ma­ti­onen zu den Per­so­nen ein, die recht­lich für das Unter­neh­men veran­t­wort­lich sind. Hier sind die Deta­ils, die ange­ge­ben wer­den müs­sen:
  • Name: Volls­t­än­di­ger Name des gesetz­lic­hen Vert­re­ters
  • Adresse Inland/ Aus­land, Post­fach, E‑Mail
  • Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer: Falls vor­han­den, die Per­so­na­la­us­weis- oder Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des gesetz­lic­hen Vert­re­ters

Es kön­nen meh­rere gesetz­liche Vert­re­ter ein­get­ra­gen wer­den, falls dies auf dein Unter­neh­men zut­rifft. Achte darauf, alle erfor­der­lic­hen Daten kor­rekt und volls­t­än­dig anzu­ge­ben.

Absch­nitt #5 bis #6 Vert­re­tungs­voll­macht und Emp­fangs­be­voll­m­äch­tigte® für alle Ste­u­erar­ten

1. Vert­re­tungs­voll­macht

  • Defi­ni­tion: Eine Vert­re­tungs­voll­macht erla­ubt es einem Bevoll­m­äch­tig­ten, Ihre ste­u­er­lic­hen Ange­le­gen­he­iten ganz oder teil­we­ise für Sie zu regeln. Dies kann zum Beis­piel Ihr Ste­u­er­be­ra­ter sein.

  • Auf­ga­ben des Bevoll­m­äch­tig­ten:
    • Ein­re­ic­hung von Ste­u­ererk­l­ä­run­gen
    • Kom­mu­ni­ka­tion mit dem Finan­zamt
    • Erle­di­gung aller ste­u­er­lic­hen Ange­le­gen­he­iten
  • Anga­ben: Geben Sie die Kon­takt­da­ten des Bevoll­m­äch­tig­ten an, um ihm diese Voll­macht zu erte­ilen.

2. Emp­fangs­voll­macht

  • Anga­ben: Nen­nen Sie die Kon­takt­da­ten der Per­son, die die Emp­fangs­voll­macht erhal­ten soll.
  • Defi­ni­tion: Eine Emp­fangs­voll­macht erla­ubt es einer benann­ten Per­son, wich­tige ste­u­er­liche Doku­mente und Mit­te­ilun­gen im Namen der Gesellsc­haft ent­ge­gen­zu­neh­men.
  • Beis­piel: Auch hier kann Ihr Ste­u­er­be­ra­ter als Emp­fangs­be­voll­m­äch­tig­ter fun­gi­eren.
Bilgi

Voll­mach­ten wer­den nur berück­sich­tigt, wenn du sie ent­we­der direkt dem Finan­zamt über­mit­telst oder dein Ste­u­er­be­ra­ter sie elekt­ro­nisch über die Voll­machts­da­ten­bank anze­igt. Beachte, dass die elekt­ro­nische Anze­ige einer Emp­fangs­voll­macht nur zusam­men mit einer Vert­re­tungs­voll­macht mög­lich ist.

Absch­nitt #7 Kon­to­da­ten und SEPA Lastsch­rift

Hier musst du die IBAN sowie den Kon­to­in­ha­ber eint­ra­gen. Falls Ste­u­erers­tat­tun­gen in Län­der außer­halb des SEPA-Zah­lungs­ra­ums (also außer­halb der EU/EWR) erfol­gen sol­len, gib bitte auch den BIC an.

Für Bank­ver­bin­dun­gen außer­halb des SEPA-Zah­lungs­ver­kehrs, also ins­be­son­dere in auße­re­uro­p­äische Län­der, musst du dem Finan­zamt sepa­rate Infor­ma­ti­onen zukom­men las­sen.

Bilgi

Es ist rat­sam, ein Gesc­h­äfts­konto ans­telle eines pri­va­ten Giro­kon­tos zu ver­wen­den, ins­be­son­dere für Kapi­tal­ge­sellsc­haf­ten, bei denen ein Gesc­h­äfts­konto Pflicht ist.

Wenn du am SEPA-Lastsch­rift­ver­fah­ren teil­neh­men möch­test, sende bitte sepa­rat das SEPA-Lastsch­rift­man­dat ein. Den Vord­ruck fin­dest du auf der Web­se­ite deiner Finanz­ve­r­wal­tung oder direkt bei deinem Finan­zamt. Mit dem SEPA-Lastsch­rift­ver­fah­ren kannst du deine Ste­u­er­zah­lun­gen bis zum letz­ten mög­lic­hen Tag risi­ko­los vor­neh­men.

Absch­nitt #8 bis #14: Anga­ben zur Grün­dung, Notar, Stamm­ka­pi­tal und weite­ren Unter­neh­mens­for­mi­erungsf­ra­gen

Hier müs­sen fol­gende Punkte beach­tet wer­den:

Beginn der Tätig­keit: Dies ist nicht das Datum der offi­zi­el­len Eröff­nung. Bere­its der Ein­kauf von Waren oder die Anmi­etung von Gesc­h­äfts­r­äu­men mar­ki­ert den Start der unter­neh­me­risc­hen Tätig­keit. Das Datum kann auch vor der Gewer­be­an­mel­dung liegen.

Han­dels­re­gis­te­re­int­rag: Zum Eint­rag in Han­dels­re­gis­ter muss zur ste­u­er­lic­hen Anmel­dung der Gesellsc­hafts­vert­rag bzw. die Sat­zung ein­ge­re­icht wer­den.

Eröff­nungs­bi­lanz — Datum und abwe­ic­hen­des Wirtsc­hafts­jahr: Bei der Ers­tel­lung der Eröff­nungs­bi­lanz musst du ange­ben, ob ein abwe­ic­hen­des Wirtsc­hafts­jahr vor­li­egt, und das entsp­rec­hende Datum fest­le­gen. Die Eröff­nungs­bi­lanz ist ein wich­ti­ger finan­zi­el­ler Bericht, der die Ver­mö­gens- und Finanz­lage des Unter­neh­mens zum Zeit­punkt der Grün­dung widers­pi­egelt. Sie dient als Grund­lage für die künf­tige Buch­füh­rung und Ste­u­ererk­l­ä­rung des Unter­neh­mens.

 

Absch­nitt #15 Ste­u­er­vo­ra­us­zah­lun­gen

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Als Gesc­h­äfts­füh­rer einer GmbH musst du die vora­us­sicht­lic­hen Ein­künfte der Gesellsc­haft für das Jahr der Grün­dung sowie für das Fol­ge­jahr realis­tisch sch­ät­zen. Hier­bei soll­ten fol­gende Punkte beach­tet wer­den:

Zusam­men­fas­sung

  • Jah­re­sü­bersc­huss: Gewinn nach han­dels­recht­lic­hen Vorsch­rif­ten; zeigt die Ren­ta­bi­li­tät.
  • Ste­u­er­bi­lanz­ge­winn: Gewinn nach ste­u­er­lic­hen Vorsch­rif­ten; Basis für die Ste­u­er­be­rech­nung.
  • Zu vers­te­u­ern­des Ein­kom­men: Ein­nah­men nach Abzug von Kos­ten; Grund­lage für die Ein­kom­mens­te­uer.
  • Ste­u­eran­rech­nungs­bet­r­äge: Bet­r­äge zur Min­de­rung der Ste­u­er­last; z.B. Vors­te­uer oder aus­l­än­dische Ste­u­ern.
  • Gewer­be­ert­rag: Gewinn zur Berech­nung der Gewer­bes­te­uer; ange­passt um ste­u­er­liche Vorsch­rif­ten.
Bilgi

Deine Sch­ät­zun­gen bee­inf­lus­sen die Höhe der Vora­us­zah­lun­gen, die du leis­ten musst. Eine zu hohe Sch­ät­zung kann zu hohen Vora­us­zah­lun­gen füh­ren, wäh­rend eine zu nied­rige Sch­ät­zung zu Nach­zah­lun­gen und damit zu finan­zi­el­len Eng­p­äs­sen füh­ren kann.

  • Bir zu hohe Sch­ät­zung kann zu einer Belas­tung der Liqu­idi­tät füh­ren, wenn das Gesc­h­äft nicht wie erwar­tet läuft.
  • Bir zu nied­rige Sch­ät­zung kann zu Nach­zah­lun­gen füh­ren, die zusam­men mit den regu­l­ä­ren Vora­us­zah­lun­gen fäl­lig wer­den.

Über­lege dir die Sch­ät­zun­gen gründ­lich und wähle einen Mit­te­l­weg. Ein realis­tisc­her Ansatz mini­mi­ert das Risiko finan­zi­el­ler Eng­p­ässe oder une­r­war­te­ter Nach­zah­lun­gen.

Bilgi

Kon­sul­ti­ere einen Ste­u­er­be­ra­ter oder eine Ste­u­er­be­ra­te­rin, um genaue und realis­tische Sch­ät­zun­gen vor­zu­neh­men. Dies hilft, Feh­ler zu ver­me­iden und die Vora­us­zah­lun­gen kor­rekt fest­zu­set­zen.

Absch­nitt #16 Lohns­te­u­er­zah­lun­gen

Die Fäl­lig­keit der Lohns­te­u­eran­mel­dung beim Finan­zamt rich­tet sich nach der Höhe der Lohns­te­uer:

  • Jähr­lich: Bei einer Lohns­te­uer von bis zu 1.080 Euro.
  • Quar­tal­s­we­ise: Wenn die Lohns­te­uer zwisc­hen 1.080 Euro und 5.000 Euro liegt.
  • Monat­lich: Falls die Lohns­te­uer im Jahr 5.000 Euro übers­te­igt.

Bilgi

Denke daran, dem Finan­zamt bis zum 10. Tag des Monats nach dem Anmel­dungs­ze­it­raum eine elekt­ro­nische Lohns­te­uer-Anmel­dung zu über­mit­teln. Dazu benö­tigst du zun­ächst eine Unter­neh­mens­num­mer und eine Bet­ri­ebs­num­mer von der Bun­de­sa­gen­tur für Arbeit.

Wir emp­feh­len, einen Ste­u­er­be­ra­ter zu kon­sul­ti­eren oder einen Lohns­te­u­er­ser­vice in Ansp­ruch zu neh­men, da der Pro­zess der Lohns­te­u­er­zah­lung recht komp­li­zi­ert sein kann und viel Zeit kos­tet.

Bilgi

Für die Berech­nung der vora­us­sicht­lic­hen Lohns­te­uer eines Mitar­be­iters kannst du den Ste­u­er­rech­ner des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums nut­zen. 

Absch­nitt #17 Anmel­dung und Abfüh­rung der Umsatzs­te­uer
Hier soll­test du den vora­us­sicht­lic­hen Umsatz für das Jahr der Unter­neh­mensg­rün­dung und das dara­uf­fol­gende Jahr sch­ät­zen.

Wenn du dich für die Kle­inun­ter­neh­mer­re­ge­lung entsc­he­idest, musst du keine Umsatzs­te­uer berech­nen und daher auch keine Umsatzs­te­u­er­vo­ran­mel­dun­gen ein­re­ic­hen. Aller­dings darfst du dann im Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzi­elen (Stand: 2024). Soll­test du dich gegen die Kle­inun­ter­neh­mer­re­ge­lung entsc­he­iden, kannst du frü­hes­tens nach fünf Jah­ren wieder einen Ant­rag stel­len.

Ob du für Ste­u­er­bef­re­i­un­gen, erm­äßigte Ste­u­er­s­ätze oder eine Durchsch­nitts­satz­bes­te­u­erung inf­rage kommst, hängt von deiner Tätig­keit ab. Die Durchsch­nitts­satz­bes­te­u­erung ist beis­pi­el­s­we­ise nur für Land- und Fors­t­wirtsc­haft rele­vant.

Die Wahl zwisc­hen Soll- und Ist-Vers­te­u­erung der Umsatzs­te­uer ist eben­falls wich­tig. Bei der Ist-Vers­te­u­erung zahlst du die Umsatzs­te­uer erst, wenn deine Kun­den die Rech­nung beg­lic­hen haben. Bei der Soll­vers­te­u­erung musst du die Umsatzs­te­uer mög­lic­he­r­we­ise bere­its vor Zah­lung­se­in­gang an das Finan­zamt abfüh­ren.

Bilgi

Die Ist-Vers­te­u­erung kann gerade am Anfang einer Grün­dung nütz­lich sein, um die Liqu­idi­tät deines Unter­neh­mens zu sic­hern. Der Haup­tun­tersc­hied zur Soll-Vers­te­u­erung liegt darin, wann du die Umsatzs­te­uer ans Finan­zamt zah­len musst.

Absch­nitt #18 Anmel­dung Umsatzs­te­uer ID
Falls du bere­its eine Umsatzs­te­uer-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer hast, trage diese bitte im For­mu­lar ein. Wenn nicht, kannst du sie direkt beant­ra­gen, indem du das entsp­rec­hende Feld im For­mu­lar mar­ki­erst.

Absch­nitt #19 “One-stop-shop” Ver­fah­ren
Das One-Stop-Shop (OSS)-Ver­fah­ren erle­ich­tert die Ver­wal­tung der Umsatzs­te­uer für Unter­neh­men, die Waren oder Dienst­le­is­tun­gen in andere EU-Län­der ver­ka­ufen. Mit diesem Ver­fah­ren kön­nen Unter­neh­men ihre Umsatzs­te­u­er­mel­dun­gen zent­ral über eine ein­zige Anla­ufs­telle in einem EU-Mitg­li­eds­taat ein­re­ic­hen.

Hier­bei müs­sen Unter­neh­men ihre Umsatzs­te­u­ererk­l­ä­run­gen nur ein­mal vier­tel­j­ähr­lich abge­ben. Die Ste­uer wird an die Ste­u­er­be­hörde des Mitg­li­eds­ta­ats gezahlt, die dann die Umsatzs­te­uer an die jewe­ili­gen Län­der ver­te­ilt, in denen die Ver­k­äufe get­ä­tigt wur­den.

Dieses Ver­fah­ren ist beson­ders nütz­lich für E‑Com­merce-Unter­neh­men und Online-Händ­ler, da es den admi­nist­ra­ti­ven Auf­wand erheb­lich redu­zi­ert. Um das OSS-Ver­fah­ren nut­zen zu kön­nen, müs­sen sich Unter­neh­men im Voraus regist­ri­eren und entsp­rec­hende Anga­ben im ste­u­er­lic­hen Erfas­sungs­bo­gen mac­hen. Falls das OSS-Ver­fah­ren nicht genutzt wer­den soll, muss im ste­u­er­lic­hen Erfas­sungs­bo­gen ein Grund ange­ge­ben wer­den, wie zum Beis­piel geringe Ums­ätze oder die Vers­te­u­erung direkt im Ziel­land.

Absch­nitt #20 Online Han­del Ums­ätze
In diesem Absch­nitt gibt das Finan­zamt an, ob ein eige­ner Webs­hop bet­ri­eben wird und ob zus­ätz­lich oder alter­na­tiv andere Online-Marktp­l­ätze wie Ama­zon oder Etsy genutzt wer­den.

Es ist wich­tig, die genutz­ten Marktp­l­ätze im Fra­ge­bo­gen zur ste­u­er­lic­hen Erfas­sung anzu­ge­ben und den Acco­unt­na­men zur Iden­ti­fi­ka­tion zu nen­nen.

Absch­nitt #21 Bau­ab­zugss­te­uer
Für die meis­ten Gründer:innen wird Absch­nitt 21 ver­mut­lich keine Bede­utung haben. Dieser Absch­nitt ist ins­be­son­dere für Unter­neh­men aus der Bauwirtsc­haft rele­vant. Hier bes­teht die Mög­lich­keit, eine Besc­he­ini­gung zur Fre­is­tel­lung vom Ste­u­erab­zug bei Baule­is­tun­gen zu beant­ra­gen.

Absch­nitt #22 und #23 Geson­dert über­mit­telte Unter­la­gen und Anh­änge
In diesem Absch­nitt kannst du ein­fach ver­mer­ken, welche Unter­la­gen du geson­dert an das Finan­zamt über­mit­teln möch­test und welche Doku­mente du gemäß den Anga­ben im Fra­ge­bo­gen zur Ver­fü­gung stel­len sollst wie z. B. Eröff­nungs­bi­lanz

Nach­dem du alles abgesch­los­sen und die Unter­la­gen zur Ein­re­ic­hung bere­it­ges­tellt hast, wird eine Prü­fung ange­bo­ten. Dabei wer­den even­tu­elle Feh­ler iden­ti­fi­zi­ert und dir ange­ze­igt.

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