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Bet­ri­ebs­num­mer online beant­ra­gen

Mitar­be­iter eins­tel­len und die Bet­ri­ebs­num­mer beant­ra­gen

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Betriebsnummer online beantragen

 

Für viele Unter­neh­mer ist der Moment, den ers­ten Mitar­be­iter ein­zus­tel­len, ein gro­ßer Sch­ritt. Doch wann ist dieser Punkt wirk­lich erre­icht? Welche Quali­fi­ka­ti­onen sollte der erste Mitar­be­iter mitb­rin­gen? Und welche recht­lic­hen und finan­zi­el­len Aspekte sind zu beach­ten? Hier bean­t­wor­ten wir dir wich­tigs­ten Fra­gen rund um das Thema Mitar­be­iter eins­tel­len.

Wann ist der rich­tige Zeit­punkt, erste Mitar­be­iter ein­zus­tel­len?

Der rich­tige Zeit­punkt, einen ers­ten Mitar­be­iter ein­zus­tel­len, ist indi­vi­du­ell und hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Wenn du als Unter­neh­mer fests­tellst, dass deine Auf­ga­ben die ver­füg­bare Zeit übersch­re­iten und wich­tige Gesc­h­äfts­mög­lich­ke­iten unge­nutzt ble­iben, ist es Zeit, über Unters­tüt­zung nach­zu­den­ken. Auch wenn das Unter­neh­men wächst und du dich auf stra­te­gische Auf­ga­ben kon­zent­ri­eren möch­test, ist ein ers­ter Mitar­be­iter oft der nächste logische Sch­ritt.

Wie fin­dest du den rich­ti­gen Mitar­be­iter?

Die rich­tige Per­son zu fin­den, ist entsc­he­idend für den Erfolg deines Unter­neh­mens. Starte mit einer kla­ren Stel­len­besch­re­ibung, in der du die Auf­ga­ben und Anfor­de­run­gen genau defi­ni­erst. Neben fach­lic­hen Quali­fi­ka­ti­onen soll­test du auch auf per­sön­liche Eigensc­haf­ten wie Eige­ni­ni­ti­ative, Fle­xi­bi­li­tät und Team­f­ä­hig­keit ach­ten – gerade in einem kle­inen Unter­neh­men ist die rich­tige Che­mie von gro­ßer Bede­utung. Nutze stets versc­hi­edene Platt­for­men, Net­z­werke und viel­le­icht sogar per­sön­liche Kon­takte, um die pas­sen­den Kan­di­da­ten zu fin­den. Eine beson­ders wich­tige Entsc­he­idung, die du tref­fen musst, ist die, ob du jeman­den suchst, der Gene­ra­list ist und in allen Unter­neh­mens­be­re­ic­hen ein bissc­hen unters­tüt­zen kann, oder ob du jeman­den suchst, der Experte in einem bes­timm­ten Bere­ich ist.

Per­so­nal- und Lohn­kos­ten: Was musst du beach­ten?

Die Entsc­he­idung, einen Mitar­be­iter ein­zus­tel­len, bringt natür­lich auch Kos­ten mit sich. Zu den Gehalts­kos­ten kom­men Sozi­alab­ga­ben, Beit­r­äge zur Kran­ken- und Ren­ten­ver­sic­he­rung sowie poten­zi­elle Son­der­le­is­tun­gen wie Urla­ubs­geld oder bet­ri­eb­liche Alters­vor­sorge. Plane diese Kos­ten genau ein, damit sie das Bud­get nicht übers­te­igen. Viele junge Unter­neh­men untersc­h­ät­zen die Gesamt­kos­ten, daher ist eine solide finan­zi­elle Pla­nung uner­l­äss­lich.

In Deutsch­land ist es grund­s­ätz­lich so, dass der Arbe­it­ge­ber jewe­ils die Hälfte der aktu­el­len Kranken‑, Pflege‑, Ren­ten- und Arbe­its­lo­sen­ver­sic­he­rung zahlt. Dies sind Kos­ten, die auf den Brut­to­lohn des Mitar­be­iters obend­rauf kom­men. In der Pra­xis sieht das so aus, dass der Mitar­be­iter monat­lich eine Loh­nab­rech­nung bekommt, auf der sein Brut­to­lohn bzw. ‑gehalt steht und dann die Abzüge, die durch Lohns­te­uer und Sozi­alab­ga­ben zus­tande kom­men. Unten steht dann der tat­s­äch­liche Aus­zah­lungs­bet­rag, der Netto-Lohn, der dem Arbe­it­neh­mer fak­tisch zur Ver­fü­gung steht. Der Arbe­it­ge­be­ran­teil der Sozi­al­ver­sic­he­rung ist auf dieser Loh­nab­rech­nung jedoch nicht ver­merkt.

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Eine Faust­for­mel für die tat­s­äch­liche Berech­nung, wie viel ein Mitar­be­iter wirk­lich kos­tet (nimmt man den Arbe­it­ge­be­ran­teil und die Rücks­tel­lun­gen für Urlaub und Krank­heit hinzu), ist die Mul­tip­li­ka­tion des Brut­to­ent­gelts mit dem Fak­tor 1,25. 

Vert­r­äge und Anmel­dung: Was du beach­ten musst

Wenn du deinen ers­ten Mitar­be­iter eins­tellst, musst du versc­hi­edene recht­liche und admi­nist­ra­tive Sch­ritte beach­ten. Hier erf­ährst du, was bei Vert­r­ä­gen, Bet­ri­ebs­num­mer, Unfall­ver­sic­he­rung, Sozi­al­ver­sic­he­rung sowie in Bezug auf das Gesund­he­it­samt und die Kran­ken­kasse wich­tig ist.

Der Arbe­its­vert­rag
Der Arbe­its­vert­rag ist das zent­rale Doku­ment, das dein Arbe­its­ver­h­ält­nis mit deinem Mitar­be­iter regelt. Er ent­h­ält alle wesent­lic­hen Deta­ils, wie die genaue Auf­ga­ben­besch­re­ibung, das Gehalt, die Arbe­its­ze­iten, den Urla­ub­sansp­ruch sowie die Kün­di­gungsf­ris­ten. Achte darauf, dass der Vert­rag alle gesetz­lic­hen Vor­ga­ben erfüllt, etwa in Bezug auf den Min­dest­lohn oder den Ansp­ruch auf Urlaub. Es ist sinn­voll, auch The­men wie Übers­tun­den­re­ge­lun­gen, even­tu­elle Son­der­le­is­tun­gen und die bet­ri­eb­liche Alters­vor­sorge im Vert­rag fest­zu­hal­ten.

Erg­än­zend zum Arbe­its­vert­rag muss dir der Arbe­it­neh­mer ein Per­so­nals­tammb­latt aus­fül­len (bzw. viele Unter­neh­men haben bere­its einen digi­ta­len Weg für das Ein­ge­ben der Mitar­be­iter­da­ten), welc­hes die Daten zur Sozi­al­ver­sic­he­rung und andere vert­rag­liche Daten ent­h­ält.

Anmel­depf­licht bei Eins­tel­lung
Der Beginn einer Besc­h­äf­ti­gung muss mit der ers­ten Lohn- und Gehalt­sab­rech­nung gemel­det wer­den. Die Mel­dung muss jedoch spä­tes­tens inner­halb von sechs Woc­hen nach Arbe­its­be­ginn erfol­gen. Dabei mel­dest du den Mitar­be­iter bei der Kran­ken­kasse, die der Mitar­be­iter im Per­so­nals­tammb­latt ange­ge­ben hat, an, welche die Anmel­dung an die Ren­ten­ver­sic­he­rung und andere Sozi­al­ver­sic­he­run­gen weiter­le­itet. Es ist wich­tig, dass dies recht­ze­itig gesc­hi­eht, um recht­liche Prob­leme zu ver­me­iden.

Die Unfall­ver­sic­he­rung
Jeder Arbe­it­ge­ber in Deutsch­land muss seine Mitar­be­iter gegen Arbe­it­sun­f­älle und Berufsk­rank­he­iten absic­hern. Hierzu mel­dest du deinen Bet­rieb bei der zus­t­än­di­gen Berufs­ge­nos­sensc­haft an. Diese sorgt im Scha­dens­fall für finan­zi­elle Absic­he­rung deines Mitar­be­iters. Die Beit­r­äge zur Unfall­ver­sic­he­rung zahlst aussch­li­eß­lich du als Arbe­it­ge­ber.

Sozi­al­ver­sic­he­rung
Sobald dein Mitar­be­iter bei dir anf­ängt, muss er in das Sozi­al­ver­sic­he­rungssys­tem auf­ge­nom­men wer­den. Dazu gehö­ren Kran­ken­ver­sic­he­rung, Ren­ten­ver­sic­he­rung, Arbe­its­lo­sen­ver­sic­he­rung und Pfle­ge­ver­sic­he­rung. Deine Auf­gabe ist es, deinen Mitar­be­iter bei der zus­t­än­di­gen Kran­ken­kasse zu mel­den, die dann auch die ande­ren Ver­sic­he­run­gen koor­di­ni­ert. Die Sozi­al­ver­sic­he­rungs­be­it­r­äge wer­den hälf­tig von dir und deinem Mitar­be­iter get­ra­gen, mit Aus­nahme der Unfall­ver­sic­he­rung, die du allein über­nimmst.

Kran­ken­kasse
Du musst deinen Mitar­be­iter bei seiner Kran­ken­kasse anmel­den, bevor er seine Arbeit beginnt. Die Kran­ken­kasse küm­mert sich dann um die Weiter­le­itung der Infor­ma­ti­onen an die ande­ren Sozi­al­ver­sic­he­rungst­r­ä­ger. Dein Mitar­be­iter kann selbst entsc­he­iden, bei welc­her Kran­ken­kasse er ver­sic­hert sein möchte. Du als Arbe­it­ge­ber mel­dest ihn dort an und über­nimmst die Hälfte der Kran­ken­ver­sic­he­rungs­be­it­r­äge. Beachte dabei, dass die Beit­rags­be­mes­sungsg­renze und even­tu­elle Zusatz­be­it­r­äge je nach Kran­ken­kasse vari­i­eren kön­nen.

Gesund­he­it­samt
Abh­än­gig von der Branche, in der du tätig bist, kann es not­wen­dig sein, dass du deinen Mitar­be­iter beim Gesund­he­it­samt mel­dest. Dies bet­rifft vor allem Berufe im Lebens­mit­tel­be­re­ich oder in der Pflege. Hier muss dein Mitar­be­iter gege­be­nen­falls eine Beleh­rung nach dem Infek­ti­onssc­hutz­ge­setz absol­vi­eren oder ein Gesund­he­its­ze­ug­nis vor­we­isen. Diese Maß­nah­men dienen dem Schutz der öffent­lic­hen Gesund­heit und der Ein­hal­tung der Hygi­enes­tan­dard.

Die Bet­ri­ebs­num­mer
Um deinen Mitar­be­iter bei den Sozi­al­ver­sic­he­rungst­r­ä­gern anzu­mel­den, benö­tigst du eine Bet­ri­ebs­num­mer. (online beant­ra­gen!) Diese erh­ältst du von der Bun­de­sa­gen­tur für Arbeit. Die Num­mer dient dazu, dein Unter­neh­men und deine Mitar­be­iter ein­de­utig zu iden­ti­fi­zi­eren. Ohne diese Num­mer kannst du keine Mel­dun­gen an die Sozi­al­ver­sic­he­rungssys­teme vor­neh­men, was eine recht­ze­itige Beant­ra­gung essen­zi­ell macht. Du bist gesetz­lich verpf­lich­tet, die Bet­ri­ebs­num­mer elekt­ro­nisch zu beant­ra­gen. Weitere Infor­ma­ti­onen fin­dest du auf der Web­se­ite der Bun­de­sa­gen­tur für Arbeit.

Bitte beachte: Seit dem 01.01.2024 benö­tigst du zur Beant­ra­gung einer Bet­ri­ebs­num­mer die Unter­neh­mens­num­mer deines Unter­neh­mens, dem der neue Besc­h­äf­ti­gungs­bet­rieb ange­hört. Diese Num­mer wird dir vom zus­t­än­di­gen Unfall­ver­sic­he­rungst­r­ä­ger ver­ge­ben.

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Wenn du weitere Fra­gen zur Ver­gabe oder Nut­zung der Unter­neh­mens­num­mer hast, lies unse­ren Arti­kel über Berufs­ge­nos­sensc­haf­ten und Unter­neh­mens­num­mern durch.

Sch­ritt für Sch­ritt Anle­itung

Basi­erend auf Scre­ens­hots erk­l­ä­ren wir dir Sch­ritt für Sch­ritt, wie die Beant­ra­gung einer Bet­ri­ebs­num­mer abl­äuft:

1.Hinweise und Erk­l­ä­run­gen zum Datensc­hutz ein­se­hen
In diesem Sch­ritt erh­ältst du wich­tige Infor­ma­ti­onen zum Datensc­hutz. Bitte lies die Hin­we­ise sorg­f­äl­tig durch, um zu vers­te­hen, wie deine Daten verar­be­itet und gesc­hützt wer­den.

2. Beant­ra­gung star­ten
Gib alle rele­van­ten Infor­ma­ti­onen zur Funk­tion, zum Fall und zum Sach­ver­halt ein. Hier legst du den Grunds­tein für den weite­ren Ver­lauf des Ant­rags­ver­fah­rens.

3. Anga­ben zur Sozi­al­ver­sic­he­rung mel­den
In diesem Absch­nitt musst du Anga­ben zur Sozi­al­ver­sic­he­rung mac­hen. Achte darauf, dass alle rele­van­ten Infor­ma­ti­onen kor­rekt und volls­t­än­dig ein­ge­ge­ben wer­den.

4. Bet­ri­eb­liche Anga­ben
Erfasse hier alle bet­ri­eb­lic­hen Anga­ben, die für den Ant­rag benö­tigt wer­den. Dazu gehö­ren Deta­ils wie die Unter­neh­mens­form, die Adresse und die Unfall­ver­sic­he­rung.

5. Kon­takt­da­ten eint­ra­gen
Gib hier die Kon­takt­da­ten des Ansp­rech­part­ners für das Mel­de­ver­fah­ren zur Sozi­al­ver­sic­he­rung an.

6. Branche aus­wäh­len
In diesem Sch­ritt legst du den wirtsc­haft­lic­hen Sch­wer­punkt des Bet­ri­ebs fest, indem du die entsp­rec­hende Branche über ein Aus­wahl­feld aus­wählst.

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