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Unternehmensnummer Berufsgenossenschaft

Dein Guide zur gesetzlichen Unfallversicherung, Zuständigkeiten und Anmeldung

Inhaltsverzeichnis

Unternehmensnummer Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems und dient dem Schutz der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Berufsgenossenschaften spielen dabei eine zentrale Rolle. Hier ist eine Übersicht über die gesetzliche Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaften und deren Zuständigkeiten:

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland, die durch die Beiträge der Arbeitgeber finanziert wird. Ihre Hauptaufgaben sind:

1. Unfallprävention: Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
2. Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Dazu gehören die Übernahme der Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation, und im schlimmsten Fall Rentenleistungen.
3. Berufliche und soziale Rehabilitation: Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach einem Unfall oder einer Erkrankung.

Rolle der Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften (BGs) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind dafür verantwortlich, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten zu versichern und entsprechende Leistungen an betroffene Arbeitnehmer zu erbringen. Unternehmen fast jeder Branche sind verpflichtet, sich direkt nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu registrieren.

Hauptaufgaben der Berufsgenossenschaft

  1. Unfallversicherung: Berufsgenossenschaften sorgen dafür, dass Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert sind. Sie übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und, falls notwendig, Rentenzahlungen.
  2. Prävention: BGs setzen sich aktiv für die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Sie bieten Schulungen, Beratungen und Informationsmaterialien für Unternehmen an, um sichere Arbeitsbedingungen zu fördern.
  3. Rehabilitation: Wenn ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verletzt wird, kümmern sich die Berufsgenossenschaften um die medizinische und berufliche Rehabilitation. Ziel ist es, den Betroffenen so schnell wie möglich wieder ins Berufsleben zu integrieren.
  4. Entschädigung: Sollte ein Unfall oder eine Krankheit zu einer dauerhaften Beeinträchtigung oder zum Tod führen, leisten die Berufsgenossenschaften finanzielle Entschädigungen an die Betroffenen oder deren Angehörige.

Zuständige Berufsgenossenschaften

Welche Berufsgenossenschaft (BG) für dich zuständig ist, hängt von deiner Branche oder deinem Tätigkeitsbereich ab. In Deutschland gibt es verschiedene Berufsgenossenschaften, die jeweils bestimmte Wirtschaftszweige abdecken.

Wenn du dir nicht sicher bist, welcher Unfallversicherungsträger für dich zuständig ist, kannst du dich einfach telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 60 50 40 4 informieren. Dort erhältst du die nötigen Auskünfte und wirst bei Bedarf direkt weiterverbunden.

Hier ist eine Tabelle mit den Kontaktdaten der verschiedenen Berufsgenossenschaften:

 

Berufsgenossenschaften Adresse Kontakt Website Zuständigkeitsbereich (nicht vollständig)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Berlin Mittelstraße 51
10117 Berlin-Mitte

Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin

Fockensteinstraße 1
81539 München
Tel. Mitte: 030 288763800
Tel. Sankt Augustin: 02241 231-01
Tel. München: 089 62272-0
www.dguv.de Die DGUV bietet als Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen alle Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV ist der erste Ansprechpartner für Fragen rund um die Themen Pflichtversicherung und Zugehörigkeit.
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg Tel: 06221 5108-0
Fax: -
E-Mail: info@bgrci.de
bgrci.de Chemische Industrie, Papierherstellung, Lederwarenhersteller, Baustoffe, Betonwaren, Kies und Mörtel, Fertigteilindustrie, Herstellung von Kalk, Pharma-Industrie, Fahrzeugausstatter, Kosmetikindustrie
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM) Isaac-Fulda-Allee 18, 55124 Mainz Tel: 06131 802-0
Fax: 06131 802-20800
E-Mail: service@bghm.de
bghm.de Kfz-Werkstätten und -Hersteller, Holzgewinnung, Holzbe- und -verarbeitung, Be- und Verarbeitung von Kunst- und Schnitzstoffen
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln Tel: 0221 3778-0
Fax: 0221 3778-1199
E-Mail: nfo@bgetem.de
bgetem.de Energie, Gas-, Fernwärme und Wasserversorgung, Herstellung von Bekleidung und Schuhen, elektronische Erzeugnisse, ärztliche Instrumente und Geräte, Nadeln und Kleinmusikinstrumente, Uhrmacher, Goldschmieden, Schusswaffen, Fotografen, IT-Experten, Grafikdesigner
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BB BGN) Dynamostraße 7 - 11, 68165 Mannheim Tel: 0621 4456-0
Fax: 0800 197755330000
E-Mail: info@bgn.de
bgn.de Hotel- und Gaststättengewerbe, Nahrungsmittel, Bäcker, Fleischer, Getränkeindustrie, Zirkus und Jahrmarkt
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Hildegardstraße 28 - 30, 10715 Berlin Tel: 030 85781-0
Fax: -
E-Mail: info@bgbau.de
bgbau.de Dacharbeiten, Erdbau, Dekorationsarbeiten, Altlastsanierung, Gerüstbau, Glaserarbeiten, Installation, Pflasterarbeiten, Schornsteinreinigung, Straßenbau, Zimmererarbeiten
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BG HW) M 5, 7, 68161 Mannheim Tel: 0621 183-0
Fax: 0621 183-5191
E-Mail: direktion-mannheim@bghw.de
bghw.de Groß- und Einzelhandel, Handelsvertreter, Automatenaufstellungen, Verleih, Verlage, Vertrieb, Speditionsunternehmen, Lager, Verteilung von Presseerzeugnissen
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg Tel: 040 5146-0
Fax: 040 5146-2146
E-Mail: kundendialog@vbg.de
vbg.de Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater, Zeitarbeit, Tourismus, Werbeagenturen, IT-Branche
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg Tel: 040 3980-0
Fax: 040 3980-1666
E-Mail: info@bg-verkehr.de
bg-verkehr.de Personenbeförderung, Gütertransport, Logistik, Fischerei, Schifffahrt, Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg Tel: 040 20207-0
Fax: 040 20207-2495
E-Mail: online-redaktion@bgw-online.de
bgw-online.de Hebammen, Krankenpfleger, Logopäden, Tierärzte, Physiotherapeuten, Bademeister, Friseur, Kosmetiker

Kosten Berufsgenossenschaft

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen wird die Höhe der Beiträge erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres errechnet.

Die Berechnungsgrundlagen für die Beiträge sind der Finanzbedarf, die Arbeitsentgelte der Versicherten und die Gefahrklassen.

  1. Finanzbedarf: Auch Umlagesoll genannt, bezeichnet die Ausgaben der Berufsgenossenschaft im letzten Geschäftsjahr.
  2. Arbeitsentgelte: Die Bruttoentgelte, die die Mitgliedsunternehmen an ihre Beschäftigten zahlen. Weitere Informationen findest du im Arbeitsentgeltkatalog (PDF, 660 kB, barrierefrei).
  3. Gefahrtarif: Bestimmt die Gefahrklassen für verschiedene Gewerbezweige, die sich aus dem Verhältnis der gezahlten Leistungen zu den Arbeitsentgelten berechnen.
  4. Beitragsfuß: Wird berechnet, indem das Umlagesoll durch die Beitragseinheiten (Arbeitsentgelte und Gefahrklassen) dividiert wird, um eine Gewichtung der Arbeitsentgelte mit dem Versicherungsrisiko zu ermöglichen.

Beitragsberechnung:

Beitrag = (Arbeitsentgelte x Beitragsfuß x Gefahrklasse) / 1.000

Da die Beiträge unterschiedlich ausfallen können, kannst du weitere Informationen auf der offiziellen Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nachlesen.

Zeitpunkt der Anmeldung

Als Unternehmerin oder Unternehmer musst du dich innerhalb einer Woche nach der Gründung deines Unternehmens anmelden. Das gilt auch für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die im Bundesgebiet Arbeitnehmer beschäftigen. Weitere Informationen für Unternehmen mit Sitz im Ausland findest du hier.

Beachte bitte: Seit dem 01.01.2024 brauchst du für die Beantragung einer Betriebsnummer die Unternehmensnummer des Unternehmens, zu dem der neue Beschäftigungsbetrieb gehört. Diese Nummer wird vom zuständigen Unfallversicherungsträger vergeben. Bei Fragen zur Vergabe oder Nutzung der Unternehmensnummer kannst du dem Link folgen: Unternehmensnummer.

Definition und Zweck Unternehmensnummer

Mit der Einführung der Unternehmensnummer am 01. Januar 2023 hat die gesetzliche Unfallversicherung ein einheitliches System für die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geschaffen.

Die Unternehmensnummer (UNR.S) ist 15-stellig und verknüpft die Daten der Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren Unternehmen.

Die ersten 12 Zeichen sind die Unternehmernummer (@=Prüfziffer), die letzten drei Ziffern beziehen sich auf das Unternehmen. Falls eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen führt, erfolgt die Nummerierung in aufsteigender Reihenfolge (001, 002, 003 usw.). Leerzeichen erleichtern die Lesbarkeit.

Erhalt der Unternehmensnummer

Du erhältst die Unternehmensnummer, sobald ein Unfallversicherungsträger davon Kenntnis hat.

Bitte beachte: Es kann einige Wochen dauern, bis du deine Unternehmensnummer erhältst. Beachte bitte, dass die Vergabe der Unternehmensnummer nicht automatisch erfolg und die interne Prüfung dauert einige Tage. Die Unternehmensnummer und die Aufnahmeunterlagen erhältst du per Post an die Betriebsanschrift. Plane daher etwa eine Woche für den Versand ein.

Seit Anfang 2024 wird die Unternehmensnummer auch zur Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) benötigt. Eine Ausnahme: Wenn du eine private Haushaltshilfe ausschließlich als Minijobber beschäftigst (Haushaltsscheckverfahren), erhältst du die Betriebsnummer von der Minijob-Zentrale.

Wir empfehlen, dich sofort nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. So bekommst du deine Unternehmensnummer rechzeitig und kannst dich und deine Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Eine rechtzeitige Anmeldung ist wichtig, da auch die Zahlung von Löhnen und Lohnsteuer damit verbunden ist. Verspätungen können zu Bußgeldern vom Finanzamt führen.

Anmeldung Berufsgenossenschaft

Hier erklären wir dir am Beispiel der VBG Berufsgenossenschaft, wie du dich einfach online anmelden und deine Unternehmensnummer erhalten kannst. Bitte beachte, dass verschiedene Berufsgenossenschaften unterschiedliche Anmeldemasken haben können.

1. Identifiziere die zuständige Berufsgenossenschaft: Die zuständige Berufsgenossenschaft hängt von deiner Branche oder deinem Tätigkeitsbereich ab. Informationen dazu findest du auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

2. Registrierung auf der Website deiner Berufsgenossenschaft



3. Schritt 1: Fülle die allgemeinen Daten aus, einschließlich des Gründungsdatums deines Unternehmens und ob du bereits Arbeitnehmer beschäftigst.



Bei meldepflichtigen Personen, die ehrenamtlich tätig sind, lernen, einen Euro-Job haben oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, muss dies kommuniziert werden.



5. Schritt 2: Wähle den Unternehmensgegenstand aus der Liste aus und sei dabei möglichst präzise. Du kannst bis zu sieben Einträge hinzufügen.



6. Schritt 3: In diesem Schritt musst du die Unternehmensdaten ausfüllen, einschließlich der Rechtsform, des zuständigen Amtsgerichts, der Handelsregisternummer (HR-Nummer) und einen Handelsregisterauszug hochladen.





7. Schritt 4: Hier gibst du die Informationen zum gesetzlichen Vertreter und zum Anmelder an. Es müssen nicht zwingend dieselbe Person sein.





8. Schritt 5: In diesem Schritt gibst du zusätzliche Informationen an, wie zum Beispiel, ob das Unternehmen weitere Niederlassungen hat, ob es sich um eine Übernahme handelt, ob es sich um eine Beteiligung der öffentlichen Hand von über 50 % handelt und ob das Unternehmen gemeinnützig ist.





9. Reiche das Formular ein: Damit ist die Anmeldung abgeschlossen. Der Beitrag wird erst nach Jahresabschluss berechnet, wenn die Unternehmensdaten endgültig vorliegen.

Wir empfehlen, das PDF zur Sicherheit herunterzuladen und aufzubewahren.



10. Warte auf Bestätigung: Nach der Bearbeitung erhältst du eine Bestätigung der Anmeldung sowie eine Unternehmensnummer, falls diese noch nicht vergeben wurde. Wie bereits erklärt, kann es einige Wochen dauern, bis du die Unternehmensnummer erhältst. Anschließend kannst du auch deine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

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