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Finanzamtanmeldung – die steuerliche Erfassung

Alles, was du wissen musst, um eine Steuernummer für Unternehmen zu bekommen

Inhaltsverzeichnis

Steuernummer für Unternehmen beantragen beim Finanzamt

 

Einführung

Wenn du ein Unternehmen gründest, musst du beim zuständigen Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ einreichen, wenn du eine gewerbliche, selbstständige (freiberufliche) oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmst. In diesem Fragebogen gibst du deine voraussichtlichen Umsatz- und Gewinnerwartungen an.

Nachdem du dich beim Finanzamt angemeldet hast, erhältst du eine Steuernummer für Unternehmen, die du für deine Rechnungen und Steuererklärungen benötigst. Gleichzeitig werden deine Vorauszahlungen festgelegt. Das Finanzamt wird deine Angaben prüfen und kann zusätzliche Informationen anfordern, falls nötig.

Da du als Existenzgründer meistens noch nicht beim Gewerbeamt angemeldet bist, musst du dich direkt innerhalb von 4 Wochen nach dem Start deiner Geschäftstätigkeit beim Finanzamt melden.

Seit dem 1. Januar 2021 beantragst du deine Steuernummer für Unternehmen elektronisch über diesen Fragebogen. Das Finanzamt wird dir nach der Bearbeitung die Steuernummer zuschicken.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Um die nötigen Angaben für das Finanzamt korrekt zu machen, solltest du eine realistische Einschätzung deiner zukünftigen Umsätze und Gewinne vornehmen. Dabei ist es hilfreich, einen detaillierten Finanzplan zu erstellen, den du zum Beispiel in Excel führen kannst oder der Teil deines Businessplans ist.

Für kleine Unternehmen und Freiberufler gilt: Deine betrieblichen Einnahmen abzüglich der betrieblichen Ausgaben ergeben den Gewinn oder Verlust. Es ist wichtig, dass diese Kalkulationen möglichst realistisch sind, um große Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Was du beachten solltest:

1.
Realistische Kalkulationen: Deine Schätzungen sollten so genau wie möglich sein. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung deiner Einnahmen und Ausgaben helfen, größere Steuernachzahlungen zu vermeiden.
2. Finanzplan erstellen: Nutze Tools wie Excel oder spezielle Finanzplan-Software, um einen soliden Finanzplan zu erstellen. Dieser hilft dir, deine voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben realistisch einzuschätzen.
3. Anpassungen vornehmen: Wenn sich deine Geschäftslage im Laufe des Jahres erheblich ändert und deine ursprünglichen Planwerte nicht mehr zutreffen, informiere das Finanzamt. Dadurch kannst du mögliche Nachzahlungen vermeiden oder deine Vorauszahlungen anpassen.
4. Frühzeitig handeln: Solltest du feststellen, dass deine Einnahmen oder Ausgaben stark von den ursprünglichen Schätzungen abweichen, kontaktiere das Finanzamt rechtzeitig. So kannst du unangenehme Überraschungen und hohe Nachzahlungen vermeiden.

Info

Mit einer realistischen Planung und regelmäßigen Anpassungen kannst du sicherstellen, dass deine steuerlichen Vorauszahlungen dem tatsächlichen Geschäftsverlauf entsprechen und du keine unerwarteten finanziellen Belastungen hast.

 

Wann die Anmeldung erfolgen sollte:

Die Anmeldung beim Finanzamt sollte so früh wie möglich nach der Unternehmensgründung erfolgen, idealerweise bevor du deine ersten Geschäfte tätigst. In der Regel musst du die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen.

Was du angeben musst:

  • Unternehmensname, Rechtsform, Adresse
  • Name und Kontaktdaten des Geschäftsführers oder Inhabers
  • Art der Geschäftstätigkeit
  • Informationen zu den erwarteten Einnahmen und Ausgaben
  • Gegebenenfalls Angaben zu Mitarbeiterzahlen

Wichtige Dokumente:

  • Gewerbeanmeldung oder Gesellschaftsvertrag
  • Personalausweis oder Reisepass des Unternehmers
  • Steuerliche Erfassungsbogen, den du vom Finanzamt erhältst oder online einreichen kannst

Vergabe von Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

  1. Steuernummer:
    • Vergabe: Die Steuernummer für Unternehmen wird vom zuständigen Finanzamt vergeben, sobald du dich beim Finanzamt anmeldest. Dies erfolgt in der Regel nach dem Einreichen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“.
    • Verwendung: Die Steuernummer dient der eindeutigen Identifikation deines Unternehmens im Steuerwesen und muss auf allen Rechnungen angegeben werden. Sie wird auch für die Kommunikation mit dem Finanzamt genutzt.

  2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.):
    • Beantragung: Die USt.-IdNr. kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, entweder schriftlich oder online.
    • Verwendung: Die USt.-IdNr. ist notwendig für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU und muss ebenfalls auf Rechnungen angegeben werden, wenn du am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnimmst. Sie wird dir zugewiesen, wenn du umsatzsteuerlich bei einem deutschen Finanzamt registriert bist. Außerdem muss sie im Impressum deiner Website aufgeführt werden.
Info

Mit einer realistischen Planung und regelmäßigen Anpassungen kannst du sicherstellen, dass deine steuerlichen Vorauszahlungen dem tatsächlichen Geschäftsverlauf entsprechen und du keine unerwarteten finanziellen Belastungen hast.

Was sind steuerliche Vorauszahlungen und was solltest du beachten?

Bei der Anmeldung beim Finanzamt werden deine steuerlichen Vorauszahlungen festgelegt. Diese Zahlungen basieren auf den Angaben, die du im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ gemacht hast, einschließlich deiner voraussichtlichen Umsatz- und Gewinnerwartungen.

Was du wissen solltest:

  • Anpassung: Sollten sich deine Umsätze oder Gewinne erheblich ändern, kannst du beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
  • Vorauszahlungen: Diese werden auf Grundlage deiner voraussichtlichen Steuerlast berechnet und in regelmäßigen Abständen fällig. Die Höhe kann variieren, je nachdem, wie viel Umsatz und Gewinn du erwartest.
  • Zahlungsfristen: Achte darauf, die Fristen für die Vorauszahlungen einzuhalten, um Säumniszuschläge oder Strafen zu vermeiden.
Info

Eine rechtzeitige und präzise Berechnung deiner Vorauszahlungen hilft dir, unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden. Es ist ratsam, regelmäßige Rücklagen für diese Zahlungen einzuplanen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllst.

Info

Vermeide Säumniszuschläge vom Finanzamt, indem du deine Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig bis zum 10. des Folgemonats einreichst und bezahlst. Bei Schwierigkeiten kannst du eine Dauerfristverlängerung nutzen, um einen zusätzlichen Monat Zeit zu gewinnen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Dein Steuerberater hilft dir gerne bei der Beantragung der Verlängerung.

Steuerlicher Erfassungsbogen – Schritt für Schritt

1. Anmeldung bei ELSTER vornehmen:

  • Seit 2021 finden Gründer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in digitaler Form bei ELSTER

2. Wähle ein Authentifizierungsverfahren:

  • Zertifikatsdatei: Erstelle eine Zertifikatsdatei auf deinem Computer. Beachte, dass dies bis zu 2 Wochen dauern kann, bis du die Datei erhältst.
  • Personalausweis: Nutze deinen Personalausweis zusammen mit einem entsprechenden Lesegerät und der Ausweis-App.
  • Sicherheitsstick: Besorge einen Sicherheitsstick, der mit einer speziellen Software verwendet wird. Achte auf zusätzliche Anschaffungskosten.
  • Signaturkarte: Diese Option ist besonders für Steuerberater geeignet. Die Karte wird zusammen mit einem Kartenlesegerät verwendet.
Info

Je nach gewähltem Verfahren kann die Registrierung auf ELSTER unterschiedlich lange dauern. Wenn du dich für die Zertifikatsdatei entscheidest, kann es bis zu 2 Wochen dauern, bis du diese erhältst und mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beginnen kannst.

3. Wähle den richtigen Fragebogen für dich:

Zwischen den verschiedenen Versionen des steuerlichen Erfassungsbogens gibt es bedeutende Unterschiede, die je nach Rechtsform deines Unternehmens variieren:

  • Einzelunternehmen: Dieser Fragebogen gilt für Kleingewerbetreibende (Solo-Unternehmer), e.K., Freiberufler und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
  • Kapitalgesellschaften: Für Rechtsformen wie UG, GmbH, AG, KGaA, Europäische Aktiengesellschaft und Genossenschaften.
  • Personengesellschaften: Gilt für GbR, OHG und KG.
  • Unternehmen aus dem Ausland: Für ausländische Rechtsformen wie Ltd., BV, Inc. oder Partnership.
  • Beteiligungen an Personengesellschaften: Es gibt eine spezielle Version für diese Form der Beteiligung.

Sobald du die passende Version ausgewählt hast, kannst du mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen.

4. Steuernummer angeben oder neue Steuernummer für Unternehmen beantragen

Du musst auch das zuständige Finanzamt auswählen, welches für deinen Unternehmenssitz zuständig ist. Der Fragebogen bietet eine Drop-Down-Liste zur einfachen Auswahl des richtigen Finanzamts.

Wenn du bereits eine Steuernummer besitzt, gib diese zusammen mit dem zuständigen Betriebs-Finanzamt beim Start des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an. Die meisten Gründer wählen jedoch die Option „Neue Steuernummer beantragen“.

Nachdem du das richtige Formular aus dem Menü ausgewählt hast, kannst du mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen. Nach jedem Abschnitt siehst du entweder ein grünes Häkchen, das bestätigt, dass der Abschnitt abgeschlossen ist und geschlossen werden kann, oder ein orangefarbenes Symbol, das darauf hinweist, dass noch etwas fehlt.

Um die Erklärung zu vereinfachen haben wir einige Abschnitte zusamenhinzugefügt:

Abschnitt #1 bis #4 Angaben zum Unternehmen, Betriebstätten, Vertretung

In diesem Abschnitt des steuerlichen Erfassungsbogens geht es um die wesentlichen Informationen zum Unternehmen. Dazu gehören:

  1. Art der ausgeübten Tätigkeit(en): Hier wird kurz, aber präzise beschrieben, worin die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit besteht, z. B. Dienstleistung: Eventmanagement und Organisation von Firmenveranstaltungen, E-Commerce: Online-Verkauf von nachhaltigen Haushaltswaren und Zubehör.
  2. Bezeichnung des Unternehmens: Hier gibst du den Firmennamen an, wenn eine Firmierung erlaubt ist. Beachte dabei die Namensregeln für Unternehmen.
  3. Adresse, Kontaktdaten und Webseite: Diese grundlegenden Informationen zum Unternehmen dürfen nicht fehlen. Wir empfehlen, eine Adresse zu verwenden, die nicht privat ist, wie beispielsweise: buchhaltung@musterfirma.com.
  4. Beginn der Tätigkeit: Das Datum markiert den Start der Geschäftstätigkeit, wie z. B. der Einkauf von Waren oder die Anmietung von Räumen, und kann vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung liegen.
  5. Betriebstätten: In diesem Abschnitt des steuerlichen Erfassungsbogens werden alle Betriebsstätten des Unternehmens angegeben. Dazu gehören die Anschriften und Telefonnummern aller festen Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die für die Tätigkeit des Unternehmens genutzt werden.
    • Beispiele für Betriebsstätten sind:
    • Stätte der Geschäftsleitung
    • Zweigniederlassungen
    • Fabrikations- und Werkstätten
    • Warenlager
    • Einkaufs- und Verkaufsstelle
  6. Gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer/in, Vorstand): Im Abschnitt „Gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer/in, Vorstand)“ des steuerlichen Erfassungsbogens trägst du die relevanten Informationen zu den Personen ein, die rechtlich für das Unternehmen verantwortlich sind. Hier sind die Details, die angegeben werden müssen:
  • Name: Vollständiger Name des gesetzlichen Vertreters
  • Adresse Inland/ Ausland, Postfach, E-Mail
  • Identifikationsnummer: Falls vorhanden, die Personalausweis- oder Identifikationsnummer des gesetzlichen Vertreters

Es können mehrere gesetzliche Vertreter eingetragen werden, falls dies auf dein Unternehmen zutrifft. Achte darauf, alle erforderlichen Daten korrekt und vollständig anzugeben.

Abschnitt #5 bis #6 Vertretungsvollmacht und Empfangsbevollmächtigte(r) für alle Steuerarten

1. Vertretungsvollmacht

  • Definition: Eine Vertretungsvollmacht erlaubt es einem Bevollmächtigten, Ihre steuerlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise für Sie zu regeln. Dies kann zum Beispiel Ihr Steuerberater sein.

  • Aufgaben des Bevollmächtigten:
    • Einreichung von Steuererklärungen
    • Kommunikation mit dem Finanzamt
    • Erledigung aller steuerlichen Angelegenheiten
  • Angaben: Geben Sie die Kontaktdaten des Bevollmächtigten an, um ihm diese Vollmacht zu erteilen.

2. Empfangsvollmacht

  • Angaben: Nennen Sie die Kontaktdaten der Person, die die Empfangsvollmacht erhalten soll.
  • Definition: Eine Empfangsvollmacht erlaubt es einer benannten Person, wichtige steuerliche Dokumente und Mitteilungen im Namen der Gesellschaft entgegenzunehmen.
  • Beispiel: Auch hier kann Ihr Steuerberater als Empfangsbevollmächtigter fungieren.
Info

Vollmachten werden nur berücksichtigt, wenn du sie entweder direkt dem Finanzamt übermittelst oder dein Steuerberater sie elektronisch über die Vollmachtsdatenbank anzeigt. Beachte, dass die elektronische Anzeige einer Empfangsvollmacht nur zusammen mit einer Vertretungsvollmacht möglich ist.

Abschnitt #7 Kontodaten und SEPA Lastschrift

Hier musst du die IBAN sowie den Kontoinhaber eintragen. Falls Steuererstattungen in Länder außerhalb des SEPA-Zahlungsraums (also außerhalb der EU/EWR) erfolgen sollen, gib bitte auch den BIC an.

Für Bankverbindungen außerhalb des SEPA-Zahlungsverkehrs, also insbesondere in außereuropäische Länder, musst du dem Finanzamt separate Informationen zukommen lassen.

Info

Es ist ratsam, ein Geschäftskonto anstelle eines privaten Girokontos zu verwenden, insbesondere für Kapitalgesellschaften, bei denen ein Geschäftskonto Pflicht ist.

Wenn du am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchtest, sende bitte separat das SEPA-Lastschriftmandat ein. Den Vordruck findest du auf der Webseite deiner Finanzverwaltung oder direkt bei deinem Finanzamt. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren kannst du deine Steuerzahlungen bis zum letzten möglichen Tag risikolos vornehmen.

Abschnitt #8 bis #14: Angaben zur Gründung, Notar, Stammkapital und weiteren Unternehmensformierungsfragen

Hier müssen folgende Punkte beachtet werden:

Beginn der Tätigkeit: Dies ist nicht das Datum der offiziellen Eröffnung. Bereits der Einkauf von Waren oder die Anmietung von Geschäftsräumen markiert den Start der unternehmerischen Tätigkeit. Das Datum kann auch vor der Gewerbeanmeldung liegen.

Handelsregistereintrag: Zum Eintrag in Handelsregister muss zur steuerlichen Anmeldung der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung eingereicht werden.

Eröffnungsbilanz - Datum und abweichendes Wirtschaftsjahr: Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz musst du angeben, ob ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt, und das entsprechende Datum festlegen. Die Eröffnungsbilanz ist ein wichtiger finanzieller Bericht, der die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Gründung widerspiegelt. Sie dient als Grundlage für die künftige Buchführung und Steuererklärung des Unternehmens.

 

Abschnitt #15 Steuervorauszahlungen

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Als Geschäftsführer einer GmbH musst du die voraussichtlichen Einkünfte der Gesellschaft für das Jahr der Gründung sowie für das Folgejahr realistisch schätzen. Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:

Zusammenfassung

  • Jahresüberschuss: Gewinn nach handelsrechtlichen Vorschriften; zeigt die Rentabilität.
  • Steuerbilanzgewinn: Gewinn nach steuerlichen Vorschriften; Basis für die Steuerberechnung.
  • Zu versteuerndes Einkommen: Einnahmen nach Abzug von Kosten; Grundlage für die Einkommensteuer.
  • Steueranrechnungsbeträge: Beträge zur Minderung der Steuerlast; z.B. Vorsteuer oder ausländische Steuern.
  • Gewerbeertrag: Gewinn zur Berechnung der Gewerbesteuer; angepasst um steuerliche Vorschriften.
Info

Deine Schätzungen beeinflussen die Höhe der Vorauszahlungen, die du leisten musst. Eine zu hohe Schätzung kann zu hohen Vorauszahlungen führen, während eine zu niedrige Schätzung zu Nachzahlungen und damit zu finanziellen Engpässen führen kann.

  • Eine zu hohe Schätzung kann zu einer Belastung der Liquidität führen, wenn das Geschäft nicht wie erwartet läuft.
  • Eine zu niedrige Schätzung kann zu Nachzahlungen führen, die zusammen mit den regulären Vorauszahlungen fällig werden.

Überlege dir die Schätzungen gründlich und wähle einen Mittelweg. Ein realistischer Ansatz minimiert das Risiko finanzieller Engpässe oder unerwarteter Nachzahlungen.

Info

Konsultiere einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin, um genaue und realistische Schätzungen vorzunehmen. Dies hilft, Fehler zu vermeiden und die Vorauszahlungen korrekt festzusetzen.

Abschnitt #16 Lohnsteuerzahlungen

Die Fälligkeit der Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt richtet sich nach der Höhe der Lohnsteuer:

  • Jährlich: Bei einer Lohnsteuer von bis zu 1.080 Euro.
  • Quartalsweise: Wenn die Lohnsteuer zwischen 1.080 Euro und 5.000 Euro liegt.
  • Monatlich: Falls die Lohnsteuer im Jahr 5.000 Euro übersteigt.

Info

Denke daran, dem Finanzamt bis zum 10. Tag des Monats nach dem Anmeldungszeitraum eine elektronische Lohnsteuer-Anmeldung zu übermitteln. Dazu benötigst du zunächst eine Unternehmensnummer und eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit.

Wir empfehlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder einen Lohnsteuerservice in Anspruch zu nehmen, da der Prozess der Lohnsteuerzahlung recht kompliziert sein kann und viel Zeit kostet.

Info

Für die Berechnung der voraussichtlichen Lohnsteuer eines Mitarbeiters kannst du den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. 

Abschnitt #17 Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
Hier solltest du den voraussichtlichen Umsatz für das Jahr der Unternehmensgründung und das darauffolgende Jahr schätzen.

Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, musst du keine Umsatzsteuer berechnen und daher auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Allerdings darfst du dann im Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielen (Stand: 2024). Solltest du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden, kannst du frühestens nach fünf Jahren wieder einen Antrag stellen.

Ob du für Steuerbefreiungen, ermäßigte Steuersätze oder eine Durchschnittssatzbesteuerung infrage kommst, hängt von deiner Tätigkeit ab. Die Durchschnittssatzbesteuerung ist beispielsweise nur für Land- und Forstwirtschaft relevant.

Die Wahl zwischen Soll- und Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer ist ebenfalls wichtig. Bei der Ist-Versteuerung zahlst du die Umsatzsteuer erst, wenn deine Kunden die Rechnung beglichen haben. Bei der Sollversteuerung musst du die Umsatzsteuer möglicherweise bereits vor Zahlungseingang an das Finanzamt abführen.

Info

Die Ist-Versteuerung kann gerade am Anfang einer Gründung nützlich sein, um die Liquidität deines Unternehmens zu sichern. Der Hauptunterschied zur Soll-Versteuerung liegt darin, wann du die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen musst.

Abschnitt #18 Anmeldung Umsatzsteuer ID
Falls du bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast, trage diese bitte im Formular ein. Wenn nicht, kannst du sie direkt beantragen, indem du das entsprechende Feld im Formular markierst.

Abschnitt #19 "One-stop-shop" Verfahren
Das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren erleichtert die Verwaltung der Umsatzsteuer für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in andere EU-Länder verkaufen. Mit diesem Verfahren können Unternehmen ihre Umsatzsteuermeldungen zentral über eine einzige Anlaufstelle in einem EU-Mitgliedstaat einreichen.

Hierbei müssen Unternehmen ihre Umsatzsteuererklärungen nur einmal vierteljährlich abgeben. Die Steuer wird an die Steuerbehörde des Mitgliedstaats gezahlt, die dann die Umsatzsteuer an die jeweiligen Länder verteilt, in denen die Verkäufe getätigt wurden.

Dieses Verfahren ist besonders nützlich für E-Commerce-Unternehmen und Online-Händler, da es den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Um das OSS-Verfahren nutzen zu können, müssen sich Unternehmen im Voraus registrieren und entsprechende Angaben im steuerlichen Erfassungsbogen machen. Falls das OSS-Verfahren nicht genutzt werden soll, muss im steuerlichen Erfassungsbogen ein Grund angegeben werden, wie zum Beispiel geringe Umsätze oder die Versteuerung direkt im Zielland.

Abschnitt #20 Online Handel Umsätze
In diesem Abschnitt gibt das Finanzamt an, ob ein eigener Webshop betrieben wird und ob zusätzlich oder alternativ andere Online-Marktplätze wie Amazon oder Etsy genutzt werden.

Es ist wichtig, die genutzten Marktplätze im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzugeben und den Accountnamen zur Identifikation zu nennen.

Abschnitt #21 Bauabzugssteuer
Für die meisten Gründer:innen wird Abschnitt 21 vermutlich keine Bedeutung haben. Dieser Abschnitt ist insbesondere für Unternehmen aus der Bauwirtschaft relevant. Hier besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen zu beantragen.

Abschnitt #22 und #23 Gesondert übermittelte Unterlagen und Anhänge
In diesem Abschnitt kannst du einfach vermerken, welche Unterlagen du gesondert an das Finanzamt übermitteln möchtest und welche Dokumente du gemäß den Angaben im Fragebogen zur Verfügung stellen sollst wie z. B. Eröffnungsbilanz

Nachdem du alles abgeschlossen und die Unterlagen zur Einreichung bereitgestellt hast, wird eine Prüfung angeboten. Dabei werden eventuelle Fehler identifiziert und dir angezeigt.

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