Die Transparenzregisteranmeldung wurde in Deutschland 2017 verpflichtend eingeführt und hat das Ziel, wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und Organisationen zu erfassen und offenzulegen. Diese Maßnahme soll Transparenz schaffen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung bekämpfen.
Das Register soll dabei helfen, undurchsichtige Unternehmensstrukturen offenzulegen, die oft zur Verschleierung von Geldströmen und illegalen Aktivitäten genutzt werden. Es ist Teil der EU-weiten Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Nach der Eintragung ins Handelsregister beginnt für eine neu gegründete Firma sofort die Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister. Sobald der Handelsregisterauszug vorliegt, sollte die Eintragung unverzüglich, also innerhalb von zwei Wochen, vorgenommen werden.
Bei der Transparenzregisteranmeldung gelten Eigentümer oder Gesellschafter, die mehr als 25 % der Geschäftsanteile halten, oder Personen, die durch einen Gesellschaftsvertrag mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf andere Weise maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, als wirtschaftlich Berechtigte. Sollte jedoch kein Gesellschafter diese Schwelle überschreiten, wird der Geschäftsführer als „fiktiv wirtschaftlich Berechtigter“ eingetragen und muss entsprechend gemeldet werden.
Grundsätzlich sind alle juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften in Deutschland verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister offenzulegen.
Ein Beispiel für die Transparenzregisteranmeldung mit einer direkten und indirekten Beteiligung könnte so aussehen:
Die „ABC GmbH“ hat folgende Eigentümerstruktur:
Direkte Beteiligungen:
Indirekte Beteiligungen über die XYZ Holding GmbH:
Fazit
Dieses Beispiel zeigt, wie sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen berechnet und beurteilt werden, um festzustellen, wer als wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister erfasst werden muss. In diesem Fall sind Herr Meier und Herr Müller meldepflichtig.
Erstellung eines Kontos: Die Erstellung eines Kontos ist schnell und einfach und erfolgt in vier klar strukturierten Schritten. Die folgenden Screenshots zeigen den Prozess und verdeutlichen, wie benutzerfreundlich der Ablauf gestaltet ist
2. Unternehmensinformationen hinterlegen: Die Anmeldung im Transparenzregister ist benutzerfreundlich gestaltet und wird durch einen Einrichtungsassistenten strukturiert begleitet, der den Kontoverwalter in wenigen Schritten durch den gesamten Prozess führt.
1. Suche nach der eigenen Firma (Rechtseinheit auswählen): Zunächst wird das Unternehmen registriert, indem der Firmenname eingegeben und die Suche gestartet wird.
2. Verknüpfung mit den Handelsregisterdaten: Das System liefert den passenden Eintrag aus dem Handelsregister und ordnet das Unternehmen automatisch den entsprechenden Daten im Transparenzregister zu.
3. Adressangaben ergänzen und Firma registrieren: Anschließend werden die Adressdaten vervollständigt und eine E-Mail-Adresse für Rückfragen hinterlegt. Mit dem Klick auf „Rechtseinheit erfassen“ wird das Unternehmen korrekt im Transparenzregister angemeldet, und die gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.
Um dir die Einfachheit und den strukturierten Ablauf zu verdeutlichen, haben wir im Folgenden einige Screenshots bereitgestellt:
3. Wirtschaftlich Berechtigte eintragen: Im letzten Schritt werden die wirtschaftlich Berechtigten erfasst.
1. Erstmalig wirtschaftlich Berechtigte: Da es eine Neueintragung ist, muss der Kontoverwalter die Option „Erstmalig wirtschaftlich Berechtigte hinzufügen“ wählen.
2. Geltungsbeginn festlegen: Anschließend wird angegeben, ab wann die Person als wirtschaftlich Berechtigte gilt.
3. Persönliche Daten erfassen: Danach werden die wirtschaftlich Berechtigten einzeln erfasst. Das Transparenzregister unterscheidet dabei zwischen tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten und fiktiv wirtschaftlich Berechtigten.
4. Wirtschaftliches Interesse auswählen: Abschließend wird das wirtschaftliche Interesse der Person anhand der zur Verfügung stehenden Optionen festgelegt.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
· Kapitalanteil > 25 %
· Anzahl Stimmrechte > 25 %
· Sonstiger Kontroll-Einfluss auf das Unternehmen
Sobald alle Personen eingetragen sind, überprüft der Kontoverwalter die Zusammenfassung und bestätigt den Eintrag durch einen Klick auf den Button „Mitteilung absenden“. Damit ist die Registrierung im Transparenzregister erfolgreich abgeschlossen.
Hier kommst du zur Anmeldung im Transparenzregister.
1. Kosten und Gebühren: Der Vorgang zur Registrierung und Erfassung des Unternehmens sowie der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister ist kostenlos. Seit 2022 wird jedoch eine jährliche Gebühr von 20,80 € für den Eintrag und mögliche Aktualisierungen erhoben. Die Rechnung für den Eintrag ins Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag ausgestellt.
2. Wichtigkeit der kontinuierlichen Aktualisierung: Die Auseinandersetzung mit dem Transparenzregister ist nicht nur eine einmalige Aufgabe. Unternehmer und Gesellschafter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Eintragungen stets aktuell zu halten. Veränderungen im Unternehmen müssen zeitnah im Transparenzregister angepasst werden.
Welche Änderungen müssen aktualisiert werden?
Fehlerhafte Einträge können zum Beispiel durch eine falsche Firmenbezeichnung, unrichtige Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten oder einen falschen Namen entstehen. Solche Einträge sind umgehend zu korrigieren, um die Transparenz sicherzustellen und rechtlichen Anforderungen zu genügen.
3. Strafen
Wenn du dein Unternehmen nicht im Transparenzregister anmeldest, musst du mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Diese beginnen bei 100 € und können bei schwerwiegenden Verstößen oder Vorsatz bis zu 150.000 € betragen. Jede wirtschaftlich berechtigte Person kann individuell bestraft werden. Auch das Versäumnis, Änderungen
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