Sichere dir unseren exklusiven Rabatt bis zum 1.12.24

Eintrag ins Transparenzregister

So trägst du dich in wenigen Schritten ein

Inhaltsverzeichnis

Eintrag Transparenzregister

 

Die Transparenzregisteranmeldung wurde in Deutschland 2017 verpflichtend eingeführt und hat das Ziel, wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und Organisationen zu erfassen und offenzulegen. Diese Maßnahme soll Transparenz schaffen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung bekämpfen.

Das Register soll dabei helfen, undurchsichtige Unternehmensstrukturen offenzulegen, die oft zur Verschleierung von Geldströmen und illegalen Aktivitäten genutzt werden. Es ist Teil der EU-weiten Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Nach der Eintragung ins Handelsregister beginnt für eine neu gegründete Firma sofort die Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister. Sobald der Handelsregisterauszug vorliegt, sollte die Eintragung unverzüglich, also innerhalb von zwei Wochen, vorgenommen werden.

Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?

Bei der Transparenzregisteranmeldung gelten Eigentümer oder Gesellschafter, die mehr als 25 % der Geschäftsanteile halten, oder Personen, die durch einen Gesellschaftsvertrag mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf andere Weise maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, als wirtschaftlich Berechtigte. Sollte jedoch kein Gesellschafter diese Schwelle überschreiten, wird der Geschäftsführer als „fiktiv wirtschaftlich Berechtigter“ eingetragen und muss entsprechend gemeldet werden.

Betroffene Rechtsformen

Grundsätzlich sind alle juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften in Deutschland verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister offenzulegen.

  1. Juristische Personen des Privatrechts
    · GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
    · AG (Aktiengesellschaft)
    · SE (Europäische Gesellschaft)
    · e.V. (eingetragener Verein)
    · Genossenschaften
  2. Eingetragene Personengesellschaften
    · OHG (Offene Handelsgesellschaft)
    · KG (Kommanditgesellschaft)
    · GmbH & Co. KG
  3. Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
    · Stiftungen
    · Vereine, wenn sie wirtschaftlich tätig sind
    · Trusts und treuhänderische Konstruktionen, sofern sie vergleichbare Strukturen wie Unternehmen haben

Ein Beispiel für die Transparenzregisteranmeldung mit einer direkten und indirekten Beteiligung könnte so aussehen:

Die „ABC GmbH“ hat folgende Eigentümerstruktur:

  1. Herr Meier besitzt direkt 30 % der Anteile an der „ABC GmbH“.
  2. Frau Schmidt besitzt direkt 20 % der Anteile an der „ABC GmbH“.
  3. Die XYZ Holding GmbH besitzt 50 % der Anteile an der „ABC GmbH“.
  4. Die XYZ Holding GmbH gehört zu 60 % Herrn Müller und zu 40 % Frau Bauer.

Berechnung der direkten und indirekten Beteiligungen

Direkte Beteiligungen:

  • Herr Meier: 30 % direkt an der „ABC GmbH“.
  • Frau Schmidt: 20 % direkt an der „ABC GmbH“.

Indirekte Beteiligungen über die XYZ Holding GmbH:

  • Die XYZ Holding GmbH besitzt 50 % der Anteile an der „ABC GmbH“. Diese Anteile verteilen sich entsprechend der Beteiligungen von Herrn Müller und Frau Bauer an der Holding:

    1. Herr Müller besitzt 60 % der Anteile an der XYZ Holding GmbH. Seine indirekte Beteiligung an der „ABC GmbH“ beträgt daher:
    60% × 50% = 30%

    2. Frau Bauer besitzt 40 % der Anteile an der XYZ Holding GmbH. Ihre indirekte Beteiligung an der „ABC GmbH“ beträgt daher:
    40% × 50% = 20%

Wer muss im Transparenzregister eingetragen werden?

  • Herr Meier: Da er 30 % der Anteile direkt hält (über 25 %), muss er als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen werden.
  • Herr Müller: Er kontrolliert indirekt 30 % der Anteile (über 25 %) und muss ebenfalls als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen werden.
  • Frau Bauer: Ihre indirekte Beteiligung beträgt 20 %, also unter 25 %. Sie muss daher nicht eingetragen werden.
  • Frau Schmidt: Sie hält direkt 20 % der Anteile, was ebenfalls unter 25 % liegt, und muss daher nicht eingetragen werden.

Fazit
Dieses Beispiel zeigt, wie sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen berechnet und beurteilt werden, um festzustellen, wer als wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister erfasst werden muss. In diesem Fall sind Herr Meier und Herr Müller meldepflichtig.

Eintrag Transparenzregister: Schritt für Schritt

  1. Nutzerkonto erstellen: Zuerst musst du ein Nutzerkonto auf der Webseite des Transparenzregisters erstellen. Hierfür gibst du deine persönlichen Daten sowie deine Kontaktdaten ein und erhältst anschließend Zugang zum System.
  2. Unternehmensinformationen hinterlegen: Nach der Kontoerstellung kannst du die Unternehmensdaten eingeben. Dazu gehören der Name der Gesellschaft, die Rechtsform, die Handelsregisternummer und die Adresse.
  3. Wirtschaftlich Berechtigte eintragen: Im nächsten Schritt werden die wirtschaftlich Berechtigten eingetragen. Dazu gehören die natürlichen Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzen oder anderweitig Kontrolle ausüben. Für jede berechtigte Person werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Wohnort eingetragen.

Erstellung eines Kontos: Die Erstellung eines Kontos ist schnell und einfach und erfolgt in vier klar strukturierten Schritten. Die folgenden Screenshots zeigen den Prozess und verdeutlichen, wie benutzerfreundlich der Ablauf gestaltet ist

Schritt 1: Nutzerkonto für das Transparenzregister erstellen
Nutzerkonto erstellen
Schritt 2: Vervollständige dein Nutzerkonto
Nutzerkonto vervollständigen
Schritt 3: Gib deine Nutzerdaten ein.
Nutzerdaten eingeben
Schritt 4: Prüfe deine Nutzerdaten.
Nutzerdaten prüfen
Nun ist das Nutzerkonto angelegt.

2. Unternehmensinformationen hinterlegen: Die Anmeldung im Transparenzregister ist benutzerfreundlich gestaltet und wird durch einen Einrichtungsassistenten strukturiert begleitet, der den Kontoverwalter in wenigen Schritten durch den gesamten Prozess führt.

1. Suche nach der eigenen Firma (Rechtseinheit auswählen): Zunächst wird das Unternehmen registriert, indem der Firmenname eingegeben und die Suche gestartet wird.

2. Verknüpfung mit den Handelsregisterdaten: Das System liefert den passenden Eintrag aus dem Handelsregister und ordnet das Unternehmen automatisch den entsprechenden Daten im Transparenzregister zu.

3. Adressangaben ergänzen und Firma registrieren: Anschließend werden die Adressdaten vervollständigt und eine E-Mail-Adresse für Rückfragen hinterlegt. Mit dem Klick auf „Rechtseinheit erfassen“ wird das Unternehmen korrekt im Transparenzregister angemeldet, und die gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Um dir die Einfachheit und den strukturierten Ablauf zu verdeutlichen, haben wir im Folgenden einige Screenshots bereitgestellt:

Schritt 1: Ordne eine Rechtseinheit zu.
Rechtseinheit zuordnen
Schritt 2: Ergänze die Daten zur Rechtseinheit.
Daten zur Rechtseinheit ergänzen

3. Wirtschaftlich Berechtigte eintragen: Im letzten Schritt werden die wirtschaftlich Berechtigten erfasst.

1. Erstmalig wirtschaftlich Berechtigte: Da es eine Neueintragung ist, muss der Kontoverwalter die Option „Erstmalig wirtschaftlich Berechtigte hinzufügen“ wählen.

2. Geltungsbeginn festlegen: Anschließend wird angegeben, ab wann die Person als wirtschaftlich Berechtigte gilt.

3. Persönliche Daten erfassen: Danach werden die wirtschaftlich Berechtigten einzeln erfasst. Das Transparenzregister unterscheidet dabei zwischen tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten und fiktiv wirtschaftlich Berechtigten.

4. Wirtschaftliches Interesse auswählen: Abschließend wird das wirtschaftliche Interesse der Person anhand der zur Verfügung stehenden Optionen festgelegt.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
· Kapitalanteil > 25 %
· Anzahl Stimmrechte > 25 %
· Sonstiger Kontroll-Einfluss auf das Unternehmen

Sobald alle Personen eingetragen sind, überprüft der Kontoverwalter die Zusammenfassung und bestätigt den Eintrag durch einen Klick auf den Button „Mitteilung absenden“. Damit ist die Registrierung im Transparenzregister erfolgreich abgeschlossen.

Schritt 1: Entscheide, um welche Art von Anmeldung es sich handelt.
Art der Anmeldung wählen
Schritt 2: Entscheide, um was für eine Art von wirtschaftlichem Berechtigten es sich handelt.
Art des wirtschaftlich Berechtigten wählen
Schritt 3: Erfasse den wirtschaftlichen Berechtigten.
Wirtschaftlich Berechtigten erfassen

Hier kommst du zur Anmeldung im Transparenzregister.

Wichtige Informationen zum Abschluss

1. Kosten und Gebühren: Der Vorgang zur Registrierung und Erfassung des Unternehmens sowie der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister ist kostenlos. Seit 2022 wird jedoch eine jährliche Gebühr von 20,80 € für den Eintrag und mögliche Aktualisierungen erhoben. Die Rechnung für den Eintrag ins Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag ausgestellt.

2. Wichtigkeit der kontinuierlichen Aktualisierung: Die Auseinandersetzung mit dem Transparenzregister ist nicht nur eine einmalige Aufgabe. Unternehmer und Gesellschafter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Eintragungen stets aktuell zu halten. Veränderungen im Unternehmen müssen zeitnah im Transparenzregister angepasst werden.

Welche Änderungen müssen aktualisiert werden?

  • 1. Eintritt neuer Gesellschafter: Neue Gesellschafter müssen unverzüglich eingetragen werden.
  • 2. Verkauf von Geschäftsanteilen: Veränderte Beteiligungsverhältnisse sind anzupassen.
  • 3. Kapitalerhöhungen: Auch eine Erhöhung des Stammkapitals muss im Transparenzregister erfasst werden.
  • 4. Fehlerhafte Einträge korrigieren: Unstimmigkeiten müssen gemeldet und berichtigt werden.

Fehlerhafte Einträge können zum Beispiel durch eine falsche Firmenbezeichnung, unrichtige Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten oder einen falschen Namen entstehen. Solche Einträge sind umgehend zu korrigieren, um die Transparenz sicherzustellen und rechtlichen Anforderungen zu genügen.

3. Strafen

Wenn du dein Unternehmen nicht im Transparenzregister anmeldest, musst du mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Diese beginnen bei 100 € und können bei schwerwiegenden Verstößen oder Vorsatz bis zu 150.000 € betragen. Jede wirtschaftlich berechtigte Person kann individuell bestraft werden. Auch das Versäumnis, Änderungen

Chat 1

Du hast noch offene Fragen?

Du hast noch Fragen zum Geschäftskonto, der Reservierung oder dem Kaufprozess? Viele Fragen beantworten wir in unseren FAQs, für alles andere kannst du dich gerne an unser Team wenden.
zu den FAQs
Person

Du möchtest mit uns sprechen?

Du möchtest lieber persönlich mit jemandem sprechen und deine Fragen am Telefon oder im Chat klären? Kein Problem! Unser Team steht dir zur Verfügung und hilft dir gerne bei allen Fragen zu unseren Angeboten.
zum Kontakt

startbereit © 2024 SB startbereit GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Impressum  |  Datenschutz  |  AGB