Sichere dir unseren exklusiven Gründungsrabatt!

Grün­dung einer GmbH Vor­aus­set­zun­gen und Anfor­de­run­gen

Die GmbH (Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung) ist eine der belieb­tes­ten Rechts­form in Deutsch­land. Doch wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein, um eine GmbH erfolg­reich zu grün­den? In die­sem Arti­kel erklä­ren wir dir die wich­tigs­ten Anfor­de­run­gen, dar­un­ter recht­li­che Vor­ga­ben, das benö­tigte GmbH-Stamm­ka­pi­tal, die Schritte zur Grün­dung und wel­che wei­te­ren Kos­ten auf dich zukom­men könn­ten.

1. Was ist eine GmbH?

Die GmbH ist per Gesetz eine juris­ti­sche Per­son und eine der häu­figs­ten Rechts­for­men für Unter­neh­men in Deutsch­land. Sie hat eigene Rechte und Pflich­ten, fest­ge­hal­ten im HBG (Han­dels­ge­setz­buch) und im GmbHG. So bie­tet eine GmbH z. B. ihren Gesell­schaf­tern den Vor­teil, dass die Haf­tung auf das Gesell­schafts­ver­mö­gen beschränkt ist, wodurch das pri­vate Ver­mö­gen geschützt bleibt. Eine GmbH hat jedoch auch seine Nach­teile.

2. Was sind die Vor- und Nach­teile einer GmbH

Vor­teile:

  • Haf­tung beschränkt sich auf das Ver­mö­gen der GmbH
  • Rechts­form weckt Ver­trauen und ist inter­na­tio­nal ange­se­hen
  • Es erge­ben sich steu­er­li­che Vor­teile beim Reinves­tie­ren des Geschäfts­ge­winns in die eigene Firma
  • Es besteht die Mög­lich­keit zur Bestel­lung eines Geschäfts­füh­rers, der unter­schied­lich zu den Gesell­schaf­tern ist, was eine Betei­li­gung von exter­nen Kapi­tal­ge­bern ver­ein­fa­che

Nach­teile:

  • Die Grün­dung ist auf­wen­dig und kost­spie­lig (im Ver­gleich zu Ein­zel­un­ter­neh­men)
  • Min­dest­ka­pi­tal von 12.500 Euro (bzw. 25.000 Euro) erfor­der­lich
  • Pflicht zur dop­pel­ten Buch­füh­rung, Erstel­lung eines Jah­res­ab­schlus­ses und der Bilan­zie­rung
  • Emp­feh­lung eines Steu­er­be­ra­ters
Gründung einer GmbH Voraussetzungen, GmbH Stammkapital und Firma Gründen sind einige der Fragen, die sich viel erst- und erfahre Gründer:innen stellen. Hier erfahren sie mehr dazu.

3. Recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen für die Grün­dung einer GmbH

Die recht­li­chen Grund­la­gen für die Grün­dung einer GmbH sind im deut­schen GmbH-Gesetz (GmbHG) gere­gelt. Zu den zen­tra­len Vor­aus­set­zun­gen zäh­len:

  1. Gesell­schaft­er­liste: Eine GmbH kann von einer oder meh­re­ren Per­so­nen gegrün­det wer­den. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um natür­li­che oder juris­ti­sche (Fir­men) Per­so­nen han­delt. Dies wird in der Gesell­schaft­er­liste mit ihren jewei­li­gen Antei­len fest­ge­hal­ten. Per­so­nen, die hier auf­ge­nom­men wer­den, wer­den dann als Gesell­schaf­ter der Gesell­schaft bezeich­net.
  2. Gesell­schafts­ver­trag: Der Gesell­schafts­ver­trag, auch Sat­zung genannt, bil­det die recht­li­che Basis der GmbH. Diese ent­hält oft­mals einen Para­gra­fen zu der Geschäfts­füh­rer­be­stim­mung, in der der Geschäfts­füh­rer fest­ge­legt wird. Der Gesell­schafts­ver­trag muss von einem Notar beur­kun­det wer­den und fol­gende Punkte ent­hal­ten:
    1. Name der Gesell­schaft (Firma)
    2. Sitz der Gesell­schaft
    3. Gegen­stand des Unter­neh­mens
    4. Höhe des Stamm­ka­pi­tals
    5. Anzahl und Höhe der Geschäfts­an­teile

Eine GmbH kann, anders als eine UG, mit einem Mus­ter­pro­to­koll gegrün­det wer­den, wel­ches diese Infor­ma­tio­nen ent­hält. Nach unse­rer Erfah­rung ist dies jedoch nur bei einem Grün­der, der zugleich Gesell­schaf­ter ist und keine wei­te­ren Anfor­de­run­gen an die Sat­zung hat, zu emp­feh­len. Zudem kann die Grün­dung mit Mus­ter­pro­to­koll spä­ter zu zusätz­li­chen Kos­ten füh­ren, da diese in ihren Sat­zun­gen sehr begrenzt ist. Daher raten wir in der Regel von die­ser Vari­ante ab.

  1. Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter: Die GmbH ent­steht erst mit der Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter. Vor­her han­delt es sich um eine soge­nannte Vor-GmbH.
  2. Fir­men­name: Der Name darf noch nicht im Han­dels­re­gis­ter oder im Mar­ken­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sein und nicht irre­füh­rend sein.

Es gibt noch einige wei­tere recht­li­che Punkte, die vom Zweck des Unter­neh­mens abhän­gen. Wir emp­feh­len in Spe­zi­al­fäl­len immer einen Anwalt oder Steu­er­be­ra­ter zu kon­sul­tie­ren.

4. Dauer der Grün­dung und die wich­tigs­ten Schritte zur Grün­dung einer GmbH

Eine Grün­dung kann zwi­schen 4 und 12 Wochen dau­ern. Es ist wich­tig, sich mit den Haupt­schrit­ten ver­traut zu machen, um not­wen­dige admi­nis­tra­tive Auf­ga­ben früh­zei­tig anzu­ge­hen.

Die Grün­dung einer GmbH läuft in meh­re­ren Schrit­ten ab. Hier ein Über­blick:

  1. Vor­be­rei­tung des Gesell­schafts­ver­trags: Es emp­fiehlt sich alle wesent­li­chen Punkte wie den Unter­neh­mens­na­men, die Ver­tei­lung der Geschäfts­an­teile und den Unter­neh­mens­zweck im Vor­feld zu klä­ren. Bei kom­ple­xe­ren Sat­zungs­wün­schen lohnt es sich einen Anwalt zu beauf­tra­gen.
    Dauer: 7 bis 14 Tage
  2. Namens­prü­fung: Das Han­dels­re­gis­ter stellt klare Anfor­de­run­gen an den Gesell­schafts­na­men. Stelle sicher, dass dein Wunsch­name zuläs­sig ist, nicht bereits von einer ande­ren Firma genutzt wird und keine mar­ken­recht­li­chen Schutz­rechte ver­letzt. Alter­na­tiv kannst du die IHK beauf­tra­gen, diese Prü­fung gegen eine Gebühr für dich zu über­neh­men.
    Dauer: 7 bis 10 Tage
  3. Notar­ter­min: Der Gesell­schafts­ver­trag muss von einem Notar beur­kun­det wer­den. Dies gilt auch für die Anmel­dung zum Han­dels­re­gis­ter.
    Dauer: 7 bis 60 Tage
  4. Eröff­nung eines Geschäfts­kon­tos: Nach der Unter­zeich­nung des Gesell­schafts­ver­trags musst du ein Geschäfts­konto eröff­nen. Die­ses ist not­wen­dig, um das Stamm­ka­pi­tal unter­zu­brin­gen.
    Auf die­ser Web­seite erfährst du, wie unsere Gesell­schaf­ten dafür sor­gen, dass du als neuer Geschäftsführer:in dir keine Sor­gen um das Thema Geschäfts­konto machen musst.
    Dauer: 2 bis 4 Wochen
  5. Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter: Der Notar über­nimmt die Anmel­dung der GmbH beim Han­dels­re­gis­ter. Erst nach der Ein­tra­gung gilt die GmbH als rechts­fä­hig.

5. Was kos­tet die Grün­dung einer GmbH? Das GmbH Stamm­ka­pi­tal und wei­tere Kos­ten.

Ein zen­tra­ler Punkt bei der Grün­dung einer GmbH sind die finan­zi­el­len Anfor­de­run­gen. Diese set­zen sich aus dem Stamm­ka­pi­tal, ein­ma­lige Kos­ten und lau­fen­den Kos­ten zusam­men. Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal für eine GmbH beträgt 25.000 Euro. Dabei gel­ten fol­gende Rege­lun­gen:

  • Bar- oder Sach­ein­la­gen: Das Stamm­ka­pi­tal kann in Form von Bar­ein­la­gen oder Sach­ein­la­gen (z. B. Maschi­nen, Immo­bi­lien) ein­ge­bracht wer­den.
  • Min­destein­zah­lung: Vor der Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter muss min­des­tens die Hälfte des Stamm­ka­pi­tals (12.500 Euro) ein­ge­zahlt sein. Ist dies der Fall, muss ein Teil der zukünf­ti­gen Gewinne zurück­ge­hal­ten wer­den, bis die volle Summe von 25.000 Euro erreicht ist.

Wich­tig: Das Stamm­ka­pi­tal ist ein essen­zi­el­ler Teil der Gesell­schaft, da es als finan­zi­elle Grund­lage der Gesell­schaft dient und soll Gläu­bi­gern Sicher­heit gibt.

Was viele Erst-Gründer:innen über­se­hen ist, dass eine Grün­dung zudem noch viele wei­tere Kos­ten mit sich zie­hen kann. Dazu zäh­len zum Bei­spiel:

  • Notar­kos­ten: Diese ent­ste­hen für die Beur­kun­dung des Gesell­schafts­ver­trags und die Han­dels­re­gis­ter­an­mel­dung. Die Kos­ten vari­ie­ren je nach Stamm­ka­pi­tal.
  • Han­dels­re­gis­ter­ge­büh­ren: Die Ein­tra­gung der GmbH ins Han­dels­re­gis­ter kos­tet in der Regel zwi­schen 150 und 300 Euro.
  • Geschäfts­konto: Ban­ken erhe­ben oft Gebüh­ren für die Eröff­nung und Füh­rung eines Geschäfts­kon­tos.

Erfah­ren Sie hier mehr über die Kos­ten einer GmbH-Grün­dung.

6. Nach der GmbH Grün­dung

Wenn dein Unter­neh­men gegrün­det wurde, bist du ver­pflich­tet einige not­wen­dige Schritte durch­zu­füh­ren, viele wei­tere sind emp­feh­lens­wert. Wenn du dich ent­schei­dest, eine Vor­rats­ge­sell­schaft von start­be­reit zu kau­fen, haben wir aus­führ­li­che Doku­mente und Gui­de­lines zu all dei­nen not­wen­di­gen und emp­feh­lens­wer­ten Anmel­dun­gen. Hier ist ein Aus­zug:

  1. Anmel­dung beim Finanz­amt: Eine der wich­tigs­ten Anmel­dun­gen bei der GmbH Grün­dung ist die beim Finanz­amt. Dies geschieht in der Regel über den Steu­er­be­ra­ter. Wir haben einen sehr hilf­rei­chen Arti­kel in unse­rer Grün­der­aka­de­mie zum Thema Finanz­amt geschrie­ben.
  2. Trans­pa­renz­re­gis­ter: Ob Geschäfts­füh­rer oder Gesell­schaf­ter, seit Dezem­ber 2017 ist einer Trans­pa­renz­re­gis­ter­mel­dung ver­pflich­tend und legt wirt­schaft­lich Berech­tigte von Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen offen dar. Eben­falls in der Grün­der­aka­de­mie befinde sich ein Arti­kel zum Thema Trans­pa­renz­re­gis­ter.
  3. Gewer­be­amt: Abhän­gig von dei­nem Unter­neh­mens­zweck und der Bran­che ist eine Anmel­dung im Gewer­be­amt ver­pflich­tend. Wenn du wis­sen willst, ob auch dein Gewerbe anmel­de­pflich­tig ist, schaue in die­sen Arti­kel nach.
  4. Agen­tur für Arbeit: Wenn du planst, Mit­ar­bei­ter ein­zu­stel­len, benö­tigst du eine Betriebs­num­mer von der Agen­tur für Arbeit. Wir haben dafür extra einen Arti­kel rund um die Agen­tur für Arbeit ver­fasst, der sich aus­schließ­lich mit ver­schie­de­nen The­men rund um „Mit­ar­bei­ter ein­stel­len“ aus­ein­an­der­setzt.
  5. Berufs­ge­nos­sen­schaft: Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten sind für die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung in Deutsch­land zustän­dig und ver­si­chern Arbeits­un­fälle, Wege­un­fälle und Berufs­krank­hei­ten. Unter­neh­men müs­sen sich direkt nach der Grün­dung bei der zustän­di­gen BG regis­trie­ren. Eben­falls hierzu haben wir hier einen dedi­zier­ten Arti­kel geschrie­ben.
  6. Ver­si­che­run­gen: „Unver­hofft kommt oft“ – Um sich abzu­si­chern, lohnt es sich oft­mals wei­tere Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die Anzahl an mög­li­chen Ver­si­che­run­gen ist schnell über­wäl­ti­gend. Daher haben wir in unse­rer Grün­der­aka­de­mie einen Guide zu dem Thema Ver­si­che­run­gen geschrie­ben.

Selbst nach der offi­zi­el­len Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter ist die Grün­dungs­phase nicht abge­schlos­sen. Wir emp­feh­len immer, sich umfas­send mit den ver­schie­de­nen Anmel­dun­gen, die für dei­nen Unter­neh­mens­zweck erfor­der­lich sind, aus­ein­an­der­zu­set­zen. Aber bei einem Kauf einer Vor­rats­ge­sell­schaft von start­be­reit ist unser Sup­port nicht mit dem Unter­zeich­nen der Doku­mente been­det. Wir bie­ten auch umfas­sende Unter­stüt­zung nach dem Kauf an.

7. Fazit

Wenn man eine GmbH grün­den möchte, erfor­dert dies eine sorg­fäl­tige Vor­be­rei­tung und die Erfül­lung gesetz­li­cher Vor­ga­ben. Beson­ders wich­tig sind der Gesell­schafts­ver­trag, das Stamm­ka­pi­tal und die Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter. Mit einer kla­ren Pla­nung und Unter­stüt­zung von Exper­ten wie start­be­reit kön­nen Sie Ihre GmbH schnell und unkom­pli­ziert grün­den. So müs­sen sie sich um die Grün­dung einer GmbH Vor­aus­set­zun­gen keine Sor­gen machen.

Sind Sie bereit, Ihre GmbH zu grün­den? Hier erfah­ren Sie, wie wir Sie unter­stüt­zen kön­nen.

Chat 1

Du hast noch offene Fragen?

Du hast noch Fragen zum Geschäftskonto, der Reservierung oder dem Kaufprozess? Viele Fragen beantworten wir in unseren FAQs, für alles andere kannst du dich gerne an unser Team wenden.
zu den FAQs
Person

Du möchtest mit uns sprechen?

Du möchtest lieber persönlich mit jemandem sprechen und deine Fragen am Telefon oder im Chat klären? Kein Problem! Unser Team steht dir zur Verfügung und hilft dir gerne bei allen Fragen zu unseren Angeboten.
zum Kontakt

startbereit © 2024 SB Startbereit GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Impressum  |  Datenschutz  |  AGB