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GmbH für Immobilien

GmbH für Immo­bi­li­en – Das kann sich loh­nen!

Für vie­le Immo­bi­li­en­in­ves­to­ren stellt sich frü­her oder spä­ter die Fra­ge: Lohnt sich die Grün­dung einer GmbH für mein Vor­ha­ben? Immo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten in der Form einer GmbH bie­ten zahl­rei­che Vor­tei­le, die ins­be­son­de­re bei grö­ße­ren Inves­ti­tio­nen zum Tra­gen kom­men. Den­noch gibt es auch eini­ge Aspek­te, die sorg­fäl­tig bedacht wer­den soll­ten, bevor man sich für die­se Rechts­form ent­schei­det. In die­sem Arti­kel erfährst du, wann eine GmbH für den Immo­bi­li­en­kauf sinn­voll ist, wel­che steu­er­li­chen Vor­tei­le sie bie­tet und wor­auf du bei der Grün­dung ach­ten soll­test.

GmbH für Immobilien

1. Vor­tei­le der GmbH für Immo­bi­li­en­in­ves­to­ren

Die Grün­dung einer GmbH bie­tet vor allem im Immo­bi­li­en­sek­tor zahl­rei­che Vor­tei­le. Einer der größ­ten Vor­tei­le ist der Haf­tungs­schutz. Bei einer GmbH haf­tet nicht der Gesell­schaf­ter per­sön­lich, son­dern ledig­lich das Gesell­schafts­ver­mö­gen. Dies ist beson­ders bei gro­ßen Inves­ti­tio­nen wich­tig, da es den Inves­tor vor poten­zi­el­len Ver­lus­ten schützt, die über das ein­ge­brach­te Kapi­tal hin­aus­ge­hen könn­ten.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist die Steu­er­op­ti­mie­rung. Wäh­rend Pri­vat­per­so­nen die Erträ­ge aus Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten in der Regel mit ihrem per­sön­li­chen Ein­kom­mens­steu­er­satz ver­steu­ern müs­sen, der bis zu 45 % betra­gen kann, wird der Gewinn einer GmbH mit dem nied­ri­ge­ren Kör­per­schafts­steu­er­satz von ca. 15 % besteu­ert. Hin­zu kommt die Gewer­be­steu­er, die je nach Stand­ort der Immo­bi­lie unter­schied­lich hoch ist, jedoch ins­ge­samt zu einer deut­lich gerin­ge­ren Steu­er­be­las­tung füh­ren kann.

2. Wann lohnt sich die Grün­dung einer GmbH für Immo­bi­li­en?

Die Ent­schei­dung, eine GmbH für den Immo­bi­li­en­er­werb oder ‑betrieb zu grün­den, hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Beson­ders loh­nend ist die­se Rechts­form, wenn es sich um grö­ße­re Immo­bi­li­en­pro­jek­te oder eine Viel­zahl von Immo­bi­li­en han­delt. In sol­chen Fäl­len sind die steu­er­li­chen Vor­tei­le erheb­lich und recht­fer­ti­gen den zusätz­li­chen Ver­wal­tungs­auf­wand, der mit einer GmbH ein­her­geht.

Auch bei der Wei­ter­ga­be von Immo­bi­li­en kann eine GmbH sinn­voll sein. Im Gegen­satz zu Pri­vat­per­so­nen haben GmbHs die Mög­lich­keit, Ver­mö­gens­wer­te, dar­un­ter auch Immo­bi­li­en, im Rah­men von Unter­neh­mens­struk­tu­ren wei­ter­zu­ge­ben, ohne dass hohe Erb­schafts- oder Schen­kungs­steu­ern anfal­len.

3. Steu­er­vor­tei­le durch eine GmbH für Immo­bi­li­en

Ein wesent­li­ches Argu­ment für die Grün­dung einer Immo­bi­li­en-GmbH sind die Steu­er­erspar­nis­se. Die Kör­per­schaft­steu­er für GmbHs beträgt in Deutsch­land etwa 15 %, was im Ver­gleich zu den hohen Steu­er­sät­zen für pri­va­te Immo­bi­li­en­er­trä­ge einen erheb­li­chen Vor­teil dar­stellt. Auch die Gewer­be­steu­er kann durch ver­schie­de­ne Gestal­tun­gen opti­miert wer­den, bei­spiels­wei­se durch die Wahl eines steu­er­lich güns­ti­ge­ren Stand­or­tes.

Dar­über hin­aus gibt es den soge­nann­ten Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren, das bei der GmbH Anwen­dung fin­den kann. Dies bedeu­tet, dass Divi­den­den, die an die Gesell­schaf­ter aus­ge­schüt­tet wer­den, nur zu 60 % der per­sön­li­chen Ein­kom­mens­steu­er unter­lie­gen. Auf die­se Wei­se las­sen sich erheb­li­che Steu­er­erspar­nis­se erzie­len, ins­be­son­de­re bei hohen Ein­künf­ten.

Ein wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­teil ergibt sich aus der Mög­lich­keit, Abschrei­bun­gen vor­zu­neh­men. Immo­bi­li­en kön­nen über die Nut­zungs­dau­er hin­weg abge­schrie­ben wer­den, wodurch der zu ver­steu­ern­de Gewinn redu­ziert wird. Bei der GmbH sind die­se Abschrei­bun­gen fle­xi­bel und kön­nen über ver­schie­de­ne Model­le opti­miert wer­den.

4. Nach­tei­le und Risi­ken der Grün­dung einer GmbH für Immo­bi­li­en

So vor­teil­haft eine GmbH für Immo­bi­li­en­in­ves­to­ren auch sein mag, sie bringt auch eini­ge Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Die Ver­wal­tungs­kos­ten und der büro­kra­ti­sche Auf­wand sind deut­lich höher als bei einer pri­va­ten Immo­bi­li­en­an­la­ge. So müs­sen regel­mä­ßi­ge Bilan­zen erstellt, Jah­res­ab­schlüs­se ver­öf­fent­licht und Steu­er­erklä­run­gen ein­ge­reicht wer­den. Für klei­ne­re Inves­to­ren kann die­ser Auf­wand schnell unver­hält­nis­mä­ßig groß wer­den.

Auch die Gewinn­aus­schüt­tung unter­liegt beson­de­ren Regeln. Wäh­rend Gewin­ne in einer GmbH erst ein­mal im Unter­neh­men ver­blei­ben, müs­sen sie für die per­sön­li­che Nut­zung der Gesell­schaf­ter aus­ge­schüt­tet wer­den, was wie­der­um zu einer zusätz­li­chen Besteue­rung füh­ren kann. Die soge­nann­te Dop­pel­be­steue­rung – ein­mal auf der Ebe­ne der GmbH und ein­mal auf der Ebe­ne der Gesell­schaf­ter – ist ein Punkt, der vor der Grün­dung sorg­fäl­tig bedacht wer­den soll­te.

Ein wei­te­res Risi­ko besteht dar­in, dass Ver­lus­te aus der GmbH nicht ohne Wei­te­res mit ande­ren Ein­künf­ten ver­rech­net wer­den kön­nen. Dies kann zu Liqui­di­täts­pro­ble­men füh­ren, wenn bei­spiels­wei­se in den ers­ten Jah­ren hohe Ver­lus­te anfal­len, die nicht direkt steu­er­lich nutz­bar sind.

5. Recht­li­che Aspek­te bei der Grün­dung einer GmbH für Immo­bi­li­en

Die Grün­dung einer GmbH ist an bestimm­te recht­li­che Anfor­de­run­gen geknüpft. So ist ein Stamm­ka­pi­tal von min­des­tens 25.000 Euro erfor­der­lich, von dem bei der Grün­dung min­des­tens 12.500 Euro ein­ge­zahlt wer­den müs­sen. Zudem müs­sen min­des­tens zwei Gesell­schaf­ter vor­han­den sein, die das Unter­neh­men lei­ten.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die Buch­füh­rungs­pflicht. GmbHs sind ver­pflich­tet, nach den Grund­sät­zen ord­nungs­ge­mä­ßer Buch­füh­rung (GoB) zu arbei­ten. Dies bedeu­tet, dass detail­lier­te Buch­hal­tun­gen geführt und regel­mä­ßig Abschlüs­se gemacht wer­den müs­sen. Für vie­le Immo­bi­li­en­in­ves­to­ren ist es rat­sam, hier­für pro­fes­sio­nel­le Hil­fe in Anspruch zu neh­men, um den Ver­wal­tungs­auf­wand zu redu­zie­ren und sicher­zu­stel­len, dass alle gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den.

6. Grün­dung einer GmbH: Schritt für Schritt

Die Grün­dung einer GmbH für Immo­bi­li­en ist ein for­ma­ler Pro­zess, der meh­re­re Schrit­te umfasst. Zunächst muss der Gesell­schafts­ver­trag auf­ge­setzt und nota­ri­ell beglau­bigt wer­den. Anschlie­ßend erfolgt die Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter, die je nach Regi­on unter­schied­lich lan­ge dau­ern kann. Sobald die GmbH im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen ist, gilt sie offi­zi­ell als gegrün­det und kann ope­ra­tiv tätig wer­den.

Neben dem for­ma­len Grün­dungs­pro­zess ist auch die Wahl der rich­ti­gen Steu­er­be­ra­ter und Anwäl­te ent­schei­dend. Da die steu­er­li­chen und recht­li­chen Aspek­te kom­plex sind, ist es wich­tig, sich von Exper­ten bera­ten zu las­sen, um Feh­ler zu ver­mei­den und die GmbH von Anfang an opti­mal zu struk­tu­rie­ren.

Eine GmbH für Immo­bi­li­en bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Haf­tung und Steu­ern. Sie ist beson­ders für grö­ße­re Pro­jek­te oder den Erwerb meh­re­rer Immo­bi­li­en inter­es­sant, da hier die steu­er­li­chen Erspar­nis­se den höhe­ren Ver­wal­tungs­auf­wand aus­glei­chen. Doch auch Risi­ken wie die Dop­pel­be­steue­rung oder der erhöh­te büro­kra­ti­sche Auf­wand soll­ten nicht außer Acht gelas­sen wer­den.

Start­be­reit bie­tet ange­hen­den Unter­neh­mern die Mög­lich­keit, eine GmbH schnell und unkom­pli­ziert zu grün­den – ohne sich um die kom­ple­xen For­ma­li­tä­ten küm­mern zu müs­sen – und das inklu­si­ve eines Grün­der­kon­tos bei der Ber­li­ner Volks­bank. Beson­ders für Immo­bi­li­en­in­ves­to­ren ist die­se Form der Unter­neh­mens­grün­dung äußerst attrak­tiv. Eine Immo­bi­li­en-GmbH ermög­licht es dir, von den vie­len Vor­tei­len zu pro­fi­tie­ren, die die­se Rechts­form bie­tet, wie etwa den Haf­tungs­schutz und die steu­er­li­chen Vor­tei­le. Durch die Grün­dung einer GmbH kannst du dei­ne Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen kla­rer struk­tu­rie­ren und die Haf­tung auf das Gesell­schafts­ver­mö­gen beschrän­ken. Das bedeu­tet, dass per­sön­li­che Ver­mö­gens­wer­te im Fal­le von geschäft­li­chen Schwie­rig­kei­ten geschützt sind.

Mit unse­rer digi­ta­len Lösung erleich­tern wir den gesam­ten Pro­zess, von der Erstel­lung des Gesell­schafts­ver­trags bis hin zur Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter. Dies umfasst die Unter­stüt­zung bei der Aus­ar­bei­tung eines maß­ge­schnei­der­ten Gesell­schafts­ver­trags, der spe­zi­ell auf dei­ne Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen zuge­schnit­ten ist. Auch die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, die du beach­ten musst, sind für uns kein Geheim­nis. Unse­re Platt­form führt dich Schritt für Schritt durch die Grün­dung und sorgt dafür, dass du alle not­wen­di­gen Unter­la­gen zur Hand hast.

Mit Start­be­reit hast du die Mög­lich­keit, dich ganz auf dei­ne Immo­bi­li­en­stra­te­gie zu kon­zen­trie­ren, wäh­rend wir uns um die büro­kra­ti­schen Hür­den küm­mern. Die Grün­dung einer GmbH für Immo­bi­li­en ist nicht nur ein stra­te­gi­scher Schritt, um dei­ne Inves­ti­tio­nen abzu­si­chern, son­dern auch eine Mög­lich­keit, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen, die dir im Rah­men der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung zugu­te­kom­men. Mit unse­rer Unter­stüt­zung steht dei­ner erfolg­rei­chen Immo­bi­li­en­in­ves­ti­ti­on nichts mehr im Weg! Ob du ein Ein­fa­mi­li­en­haus, Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser oder Gewer­be­im­mo­bi­li­en erwer­ben möch­test – wir sor­gen dafür, dass du den opti­ma­len recht­li­chen Rah­men dafür erhältst.

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